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ᐅ Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

Erstellt am: 20.02.19 15:11
T
Tommy77
Hallo,

ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!

Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.

Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.

Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.

Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.

Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.

Danke und Gruß
T
L
Lumpi_LE
20.02.19 16:07
Ich würde mir hier erst mal nicht zu viele Sorgen machen.. Wer behauptet das überhaupt?
Nachbarn sind idR. nur zu beteiligen wenn es rechtliche Abweichungen gibt, kannst du ja einfach in eurer BauOrdnung nachlesen.
Wenn es wirklich ein Baugrundstück ist und ihr etwas im rechtlichen Rahmen baut kann dir da keiner was...
Schön ists natürlich trotzdem nicht dann solche Leute vor der Tür zu haben - die werden wohl nicht deine besten Freunde.
M
Maria16
20.02.19 16:14
Ein verdecktes Bauherrenmodel?

Verwaltungsakte ohne Rechtsbehelfsbelehrung können tatsächlich ein Jahr lang beklagt werden. Inwieweit eine Baugenehmigung mit Rechtsbehelfsbelehrung das aussticht, kann ich nicht beurteilen- aber auch im Fall einer solche Baugenehmigung mit Rechtsbehelfsbelehrung könnten deine Nachbarn noch vier Wochen lang klagen.
T
Tommy77
20.02.19 16:16
Das habe ich auch so ein wenig aufgefasst. Und mir ist es auch seitens des Amtes so rüber gekommen das man sich selbst in eine unangenehme Situation gebracht hat. Durch eben das Versäumnis der Info an die Nachbarn. Soweit ich mich auch erinnere würde eine Klage zunächst der Rechtsausschuss tagen und diese dann ablehnen oder eben zustimmen. Aber dann würde man sich ja selbst belasten. Eben ärgerlich ist das Ganze und es ist keine gute Basis für eine Nachbarschaft. Dennoch will ich hier Klarheit und will im Vorfeld agieren statt später zu reagiern
M
Maria16
20.02.19 17:03
Rechtsausschuss? Klagen tut man vor Gericht. Wenn es mal so weit sein sollte, würde ich etwas Geld in einen Anwalt investieren, der dir das alles mal erklärt und aufdröselt.
11ant20.02.19 17:51
Mal abgesehen von der wie es für mich klingt verdeckten Bauträgerkonstellation, und mit dem Warnhinweis verbunden, daß a) ich kein Jurist bin aber b) hier ein solcher aufgesucht werden sollte:

So wie ich das sehe, schwebt Dein Baubeginn so lange, bis die durch das Amtsversäumnis länger einspruchsberechtigten Nachbarn alle und endgültig (zur Niederschrift beim zuständigen Gericht) erklärt haben, nicht klagen zu wollen. Macht da nur einer nicht dabei mit, sehe ich die Frist nicht verkürzbar - das Versäumnis selbst wird nicht geheilt werden können.

So lange die Nachbarn nur Dir oder dem Bauträger gegenüber ihr Nichtklagen erklärt haben - selbst wenn sie das vollzählig täten ! - müßte aus meiner Sicht der Fristablauf abgewartet werden.

Dein Rechtsanwalt wird Dir den Rechtsmittelverzicht der Klagebefugten erläutern.
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tomtom7920.02.19 18:03
Klopf doch Mal bei deinen neuen Nachbarn an, vielleicht war der Alte Eigentümer einfach nur ein Idiot das würde das verheimlichen ja auch andeuten. Vor allem wenn mit den alten Nachbarn genau wegen diesem Idioten ins Gespräch kommst hast positive Karten.
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