Hallo,
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
O
Obstlerbaum20.02.19 20:25Tommy77 schrieb:
Ich habe über einen Bauträger in diesem Falle eine Grundstück erworben, als Bauland deklariert. [...] Bevor es eine Baugenehmigung gibt, wurde ein soweit ich weiß Bauvorbescheid (Vorstufe zur Genehmigung) gestellt, dieser ist seitens der Behörde (zuständiges Bauamt) positiv ausgefallen. Das Amt hat es aber versäumt, die Nachbarn zu infomieren (über den Bauvorbescheid), bei der diese eine 4 wöchige First auf Widerruf/Klage hätten. Aus den 4 Wochen sind nun 1 Jahr, durch das Versäumnis der Behörde geworden!Erstmal nicht Dein Problem, das Amt muss die Nachbarn informieren. Es muss ohnehin ein Bauantrag gestellt werden, wenn bisher nur eine Voranfrage gemacht wurde. Da können die Nachbarn dann widersprechen, falls ihr vom Bebauungsplan abweicht. Geht der Bauantrag durch, ist die Voranfrage damit ohnehin Geschichte...Genau. Diese könnten sogar später die Baugenehmigung anfechten, wenn man wie gesagt abweicht. Einen Bebauungsplan gibt es und dieser wurde ebenfalls vom Bauamt genehmigt. Die Vorgaben wie Mindestabstände etc werden wir mehr als Konsequent einhalten, das eben im Nachhinein kein Ärger kommen kann. So weit ich weiß müssen sogar die direkten Nachbarn informiert bzw belehrt werden, seitens des Bauamtes. Das wurde eben versäumt, außerdem habe ich ebenfalls in Erfahrung gebracht das gegen beides also bauvorbescheid und Baugenehmigung geklagt werden kann, aber nur dann, wenn richtige Gründe vorliegen, wie eben falsche Bauweise oder ähnliches. Sprich Abweichung vom Bebauungsplan. Dieses ist alles nicht der Fall. Ich bin tierisch gesonnt was mir das Baumarkt am Freitag sagen wird. Und zu guter Letzt wurde nicht geklagt. Ach so die Nachbarn haben es ja mitbekommen, da das Bauland errichtet und vermessen worden ist, aber auch natürlich durch Hörensagen. Letztendlich wahrscheinlich auf Nachfrage beim Bauamt selbst
Tommy77 schrieb:
Der Bauträger fertigt diesen aus, ich unterzeichne und gebe diesen dem Bauamt ab.Dann ist es kein Bauträger.Tommy77 schrieb:
Ein ich überlege mir das, ist wie bereits gesagt irgndwo lächerlich.Aber bis zum Fristablauf zulässig.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant schrieb:
Dann ist es kein Bauträger.
Aber bis zum Fristablauf zulässig.Das ist richtig. Zulässig ist es. Aber es muss schriftlich sein und eine Begründung vorliegen die triftig ist. Ein, ich will das nicht weil das blöd aussieht, oder ich keinen Nachbarn mag, geht das natürlich nicht so einfach.
Außerdem muss man sich als klagender im Klaren sein, falls es vor Gericht kommt es teuer werden kann.
Aber das ist jetzt alles noch Gott sei dank nicht das Thema. Vielmehr geht es um die rechtliche Lage und was passiert wenn der Bauantrag gestellt wird, wie das Bauamt reagiert
Ähnliche Themen