Hallo,
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
C
Caspar202021.02.19 15:36Da hilft wie gesagt nur Rechtsbeistand im Sinne eines Anwalt der sich damit auskennt.
Hilfe vom Bauamt würde ich jetzt am wenigstens erwarten. Die könn n sowas prima aussitzen
Hilfe vom Bauamt würde ich jetzt am wenigstens erwarten. Die könn n sowas prima aussitzen
Warum sollte das Bauamt als Schlichtungsstelle agieren? Die haben, besonders in Ballungsräumen, genug mit ihren eigentlichen Aufgaben zu tun.
Nachbarschaftliche Verhältnisse unterscheiden sich meiner Erfahrung nach übrigens nicht so sehr Stadt vs. Land sondern mehr Einfamilienhaus-Siedlung vs. Mehrfamilienhaus.
Nachbarschaftliche Verhältnisse unterscheiden sich meiner Erfahrung nach übrigens nicht so sehr Stadt vs. Land sondern mehr Einfamilienhaus-Siedlung vs. Mehrfamilienhaus.
Update: Nach dem heutigen Termin Baum Bauamt. Vielleicht auch interessant für denjenigen, der mal in eine ähnliche Situation kommt.
Fakt: Eine Bauvobescheid (Bebauungsantrag) wurde Letzten Jahres vom ehem. Eigentümer des Grundstückes eingericht, damit dieser, das Grundstück erchließen und als Bauland bzw. bebaubares Grundstück verkaufen kann. Der positive Bescheid (Bauvorbescheid) bzw. Erlaubnis zur Bebauung des Grundstückes kam ca. 6 Monate später. In diesem Bescheid stand, dass gegen diesen nach Rechtsbelehrung der Nachbarn binnen 4 Wochen Einspruch eingelegt werden darf, die Nachbarn waren dormals schon im Vorfeld gegen einen Bau, würden aber diesen zurück gewiesen bekommen, im Falle eines Einspruchs. Diese Rechtsbelehrung, hatte man im Bauamt vergessen den Nachabarn mitzuteilen, somit schob sich die Frist von 4 Wochen autmoatisch auf 12 Monate für den Widersrpruch des Bauvorbescheides vorigen Jahres. Der dortmalige Eigentümer, hat daraufhin (nach positivem Bescheid), das Grundstück Vermessen und Erschließen lassen. Ein Verkauf des Grundstückes folgte, den ich ca. 3 Monate nach dem positiven Bauvorbescheid, , mit dem damaligen Eigentümer über einen Makler und meinen heutigen Bauträger (als Vermittler) erworben habe.
Danach folgte das ganz normale Prozedere, Unterschriften Bauträger, Notar, Grunderwerbsteuer, etc. pp
Nach dem Bekanntwerden des noch möglichen Widerspruchs auf den Bauvorbescheid (wohl gemerkt vor meinem Eigentum), hatte ich nun Kontakt mit dem Bauamt gesucht, um mir die Sache zu erläutern, die ich eben beschrieben habe. Ein Widerspruch ist demnach noch möglich, jedoch gibt es aktuell keinen und auch keinen Grund, der zu irgendeiner Form von Aufschub des Bauprojekts bzw. des noch kommenden Bauuantrages kommen könnte.
theoretisch hat man nach Erhalt der Baugenehmigung, ernaut die Chance, zu widderufen. (Selbes Schema)
Das Bauamt hat mir hier alledings eine Art Entwarnung gegeben, da im Falle von echten Problemen, alles rückwirkend von statten Ginge - vom ursrpünglichen Eigentümer, über Bauamt, Notar, Makler und und und.
Wenn nun ein Nachbar wirklich meint dagegen vorzugehen und es zu irgendeiner (was theoretisch nicht möglich ist) Verzögerung oder sonstigen mit Kosten verbundenen Bearbeitung kommt, wird es bei Gegenklage auf Schadenersatz richtig teuer für den oder die jenigen.
Außerdem efuhr ich, dass es angeblich ein "altes Dilemma" zwischen den beiden Ursprungsnachbarn ist und ich diesen sozusagen auf den Rücken weiter trage.
Ich werde mich nun auch persönlich vorstelle,n um sozusagen eine gesunde und nicht gleich von vorne rein schelchte, Nachbarschaftsbeziehung zu pflegen. Auch um restliche Bedenken und mögliche weitere Komplikationen die das Ganze noch verschärfen könnten, einzudämmen.
Grüße
Fakt: Eine Bauvobescheid (Bebauungsantrag) wurde Letzten Jahres vom ehem. Eigentümer des Grundstückes eingericht, damit dieser, das Grundstück erchließen und als Bauland bzw. bebaubares Grundstück verkaufen kann. Der positive Bescheid (Bauvorbescheid) bzw. Erlaubnis zur Bebauung des Grundstückes kam ca. 6 Monate später. In diesem Bescheid stand, dass gegen diesen nach Rechtsbelehrung der Nachbarn binnen 4 Wochen Einspruch eingelegt werden darf, die Nachbarn waren dormals schon im Vorfeld gegen einen Bau, würden aber diesen zurück gewiesen bekommen, im Falle eines Einspruchs. Diese Rechtsbelehrung, hatte man im Bauamt vergessen den Nachabarn mitzuteilen, somit schob sich die Frist von 4 Wochen autmoatisch auf 12 Monate für den Widersrpruch des Bauvorbescheides vorigen Jahres. Der dortmalige Eigentümer, hat daraufhin (nach positivem Bescheid), das Grundstück Vermessen und Erschließen lassen. Ein Verkauf des Grundstückes folgte, den ich ca. 3 Monate nach dem positiven Bauvorbescheid, , mit dem damaligen Eigentümer über einen Makler und meinen heutigen Bauträger (als Vermittler) erworben habe.
Danach folgte das ganz normale Prozedere, Unterschriften Bauträger, Notar, Grunderwerbsteuer, etc. pp
Nach dem Bekanntwerden des noch möglichen Widerspruchs auf den Bauvorbescheid (wohl gemerkt vor meinem Eigentum), hatte ich nun Kontakt mit dem Bauamt gesucht, um mir die Sache zu erläutern, die ich eben beschrieben habe. Ein Widerspruch ist demnach noch möglich, jedoch gibt es aktuell keinen und auch keinen Grund, der zu irgendeiner Form von Aufschub des Bauprojekts bzw. des noch kommenden Bauuantrages kommen könnte.
theoretisch hat man nach Erhalt der Baugenehmigung, ernaut die Chance, zu widderufen. (Selbes Schema)
Das Bauamt hat mir hier alledings eine Art Entwarnung gegeben, da im Falle von echten Problemen, alles rückwirkend von statten Ginge - vom ursrpünglichen Eigentümer, über Bauamt, Notar, Makler und und und.
Wenn nun ein Nachbar wirklich meint dagegen vorzugehen und es zu irgendeiner (was theoretisch nicht möglich ist) Verzögerung oder sonstigen mit Kosten verbundenen Bearbeitung kommt, wird es bei Gegenklage auf Schadenersatz richtig teuer für den oder die jenigen.
Außerdem efuhr ich, dass es angeblich ein "altes Dilemma" zwischen den beiden Ursprungsnachbarn ist und ich diesen sozusagen auf den Rücken weiter trage.
Ich werde mich nun auch persönlich vorstelle,n um sozusagen eine gesunde und nicht gleich von vorne rein schelchte, Nachbarschaftsbeziehung zu pflegen. Auch um restliche Bedenken und mögliche weitere Komplikationen die das Ganze noch verschärfen könnten, einzudämmen.
Grüße
Tommy77 schrieb:
Ein Verkauf des Grundstückes folgte, den ich ca. 3 Monate nach dem positiven Bauvorbescheid, , mit dem damaligen Eigentümer über einen Makler und meinen heutigen Bauträger (als Vermittler) erworben habe.Oh...auch das noch... ein Koppelgeschäft. Wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer aus?Tommy77 schrieb:
Das Bauamt hat mir hier alledings eine Art Entwarnung gegeben, da im Falle von echten Problemen, alles rückwirkend von statten Ginge - vom ursrpünglichen Eigentümer, über Bauamt, Notar, Makler und und und.Du meinst eine Rückabwicklung des Kaufvertrages? Da glaube ich nicht dran.Genauso wenig glaube ich allerdings an irgendwelche Gründe, die einen Bau im Rahmen des Bebauungsplan verhindern könnten. Denn auch wenn da noch irgendwelche Einspruchsfristen offen sein sollten, wen interessiert das? Entscheidend ist, ob begründete Einwendungen erhoben werden können und die sehe ich nicht bei einem Bebauungsplan-Gebiet.
C
Caspar202022.02.19 10:52Tommy77 schrieb:
Das Bauamt hat mir hier alledings eine Art Entwarnung gegeben, da im Falle von echten Problemen, alles rückwirkend von statten Ginge - vom ursrpünglichen Eigentümer, über Bauamt, Notar, Makler und und und.*lach*
Tommy77 schrieb:
Einen Bebauungsplan gibt es und dieser wurde ebenfalls vom Bauamt genehmigt.Also gibt es doch keinen BPPlan in dem das Grundstück teil ist. Sonst hätte nämlich dein Vorbesitzer erst überhaupt keinen Bauvorbescheid beantragen müssen.
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