Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

Erstellt am: 20.02.19 15:11
T
Tommy77
Hallo,

ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!

Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.

Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.

Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.

Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.

Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.

Danke und Gruß
T
N
nordanney
21.02.19 08:41
Noch eine kurze Frage. Ihr habt einen positiven Bauvorbescheid für ein Grundstück, das über einen Bebauungsplan verfügt. Bauen wollt Ihr ausschließlich so, wie es der Bebauungsplan vorsieht.

Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?
T
Tommy77
21.02.19 09:45
nordanney schrieb:
Noch eine kurze Frage. Ihr habt einen positiven Bauvorbescheid für ein Grundstück, das über einen Bebauungsplan verfügt. Bauen wollt Ihr ausschließlich so, wie es der Bebauungsplan vorsieht.

Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?

Nein. Soweit ich weiß bedarf es einer Baugenehmigung die nach dem Antrag erfolgt um letztendlich mit dem tatsächlichen Bau zu beginnen. Diesen Antrag verlangt das zuständige Bauamt. Der Bauvorbescheid und auch der Bauplan sind nur Vorstufen hierzu, so wie ich dies verstehe bzw verstanden habe, damit man auf dem richtigen Wege ist. Es ist quasi eine Absicherung für weiteres Vorgehen bzw im Endeffekt der Bau an sich.
Von dem Plan sollte man dann besser nicht abweichen, gerade bei schon negativ auffallenden Nachbarn .
L
Lumpi_LE
21.02.19 09:51
nordanney schrieb:
Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?

Nur wenn das Bauamt nicht sagt, dass sie eine Baugenehmigung erstellen müssen, was es theoretisch darf.
Der TE und sein BU haben sich hier gemeinsam mit einem unfähigen Bearbeiter selbst ein Ei gelegt.
Klever wäre gewesen, Bauanzeige und dann Füße still halten -fertig.
G
ghost
21.02.19 09:56
Für mich liest sich das hier irgendwie nach "hätte / wäre / könnte" und "ich habe gehört".
Dazu noch die ominöse "Klage". Alles im Nebel. Zeit mal Fakten zu schaffen.

1.) Sich bei den Nachbarn vorstellen und mal anklopfen.
Zu 90% klärt sich hier alles.

2.) Den normalen Weg begehen und dann abwarten.
Wenn die Nachbarn Bedenken haben, werden Sie vielleicht Beschwerde einlegen.
Na und? So lange zu im Bebauungsplan bleibst.
N
nordanney
21.02.19 10:04
Lumpi_LE schrieb:
Nur wenn das Bauamt nicht sagt, dass sie eine Baugenehmigung erstellen müssen, was es theoretisch darf.
Theoretisch schon. Freistellung würde ich trotzdem jetzt einfach mal ausprobieren und wie Du gesagt hast "Füße still halten". Kostet ja nichts - im Zweifel muss der Bauantrag nachgereicht werden, der aber eh schon annähernd fertig ist.
T
Tommy77
21.02.19 10:29
Ihr habt da mit Sicherheit auch teilweise recht. Nur geht es jetzt mir persönlich um geschicktes Verhalten. Was ich tue und was ich besser sein lassen sollte. Ein Gespräch morgen mit dem Bauamt gibt mir mit Sicherheit mehr Einblick und das mich dieses auch evtl Beratet
baugenehmigungbauamtbauvorbescheidantrag