Hallo,
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
N
nordanney21.02.19 08:41Noch eine kurze Frage. Ihr habt einen positiven Bauvorbescheid für ein Grundstück, das über einen Bebauungsplan verfügt. Bauen wollt Ihr ausschließlich so, wie es der Bebauungsplan vorsieht.
Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?
Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?
nordanney schrieb:
Noch eine kurze Frage. Ihr habt einen positiven Bauvorbescheid für ein Grundstück, das über einen Bebauungsplan verfügt. Bauen wollt Ihr ausschließlich so, wie es der Bebauungsplan vorsieht.
Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?Nein. Soweit ich weiß bedarf es einer Baugenehmigung die nach dem Antrag erfolgt um letztendlich mit dem tatsächlichen Bau zu beginnen. Diesen Antrag verlangt das zuständige Bauamt. Der Bauvorbescheid und auch der Bauplan sind nur Vorstufen hierzu, so wie ich dies verstehe bzw verstanden habe, damit man auf dem richtigen Wege ist. Es ist quasi eine Absicherung für weiteres Vorgehen bzw im Endeffekt der Bau an sich.
Von dem Plan sollte man dann besser nicht abweichen, gerade bei schon negativ auffallenden Nachbarn .
nordanney schrieb:
Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?Nur wenn das Bauamt nicht sagt, dass sie eine Baugenehmigung erstellen müssen, was es theoretisch darf.
Der TE und sein BU haben sich hier gemeinsam mit einem unfähigen Bearbeiter selbst ein Ei gelegt.
Klever wäre gewesen, Bauanzeige und dann Füße still halten -fertig.
Für mich liest sich das hier irgendwie nach "hätte / wäre / könnte" und "ich habe gehört".
Dazu noch die ominöse "Klage". Alles im Nebel. Zeit mal Fakten zu schaffen.
1.) Sich bei den Nachbarn vorstellen und mal anklopfen.
Zu 90% klärt sich hier alles.
2.) Den normalen Weg begehen und dann abwarten.
Wenn die Nachbarn Bedenken haben, werden Sie vielleicht Beschwerde einlegen.
Na und? So lange zu im Bebauungsplan bleibst.
Dazu noch die ominöse "Klage". Alles im Nebel. Zeit mal Fakten zu schaffen.
1.) Sich bei den Nachbarn vorstellen und mal anklopfen.
Zu 90% klärt sich hier alles.
2.) Den normalen Weg begehen und dann abwarten.
Wenn die Nachbarn Bedenken haben, werden Sie vielleicht Beschwerde einlegen.
Na und? So lange zu im Bebauungsplan bleibst.
N
nordanney21.02.19 10:04Lumpi_LE schrieb:
Nur wenn das Bauamt nicht sagt, dass sie eine Baugenehmigung erstellen müssen, was es theoretisch darf.Theoretisch schon. Freistellung würde ich trotzdem jetzt einfach mal ausprobieren und wie Du gesagt hast "Füße still halten". Kostet ja nichts - im Zweifel muss der Bauantrag nachgereicht werden, der aber eh schon annähernd fertig ist.Ähnliche Themen