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ᐅ Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

Erstellt am: 20 Feb 2019 15:11
T
Tommy77
Hallo,

ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!

Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.

Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.

Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.

Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.

Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.

Danke und Gruß
T
T
Tommy77
22 Feb 2019 11:17
Zaba12 schrieb:
Oh...auch das noch... ein Koppelgeschäft. Wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer aus?

Musste ich ganz normal nach der Festsetzung meines Bundeslandes entrichten. Koppelgeschäft kann man hierzu nicht wirklich sagen.
T
Tommy77
22 Feb 2019 11:23
Caspar2020 schrieb:
*lach*



Also gibt es doch keinen BPPlan in dem das Grundstück teil ist. Sonst hätte nämlich dein Vorbesitzer erst überhaupt keinen Bauvorbescheid beantragen müssen.

Der Bebauungsplan kommt ja erst oder kam erst durch mein Projekt bzw mein Haus das ich darauf Bauen möchte.
Fuchur schrieb:
Du meinst eine Rückabwicklung des Kaufvertrages? Da glaube ich nicht dran.

Das wird mit Sicherheit nicht der Fall sein, klar.

Genauso wenig glaube ich allerdings an irgendwelche Gründe, die einen Bau im Rahmen des Bebauungsplan verhindern könnten. Denn auch wenn da noch irgendwelche Einspruchsfristen offen sein sollten, wen interessiert das? Entscheidend ist, ob begründete Einwendungen erhoben werden können und die sehe ich nicht bei einem Bebauungsplan-Gebiet.

Das wird ebenfalls nicht der Fall sein, eben ich halte mich strickt an den Bebauungsplan. Wie bereits erwähnt. Es existieren keine Gründe noch wurden irgendwelche genannt. Lediglich Telefonterror beim Bauamt und das Versäumnis der Belehrung. Also heiße Luft wenn man das so sagen kann. Einer Baugenehmigung steht absolut nichts im Wege . Der Vermerk der Telefonate wirkt sich keineswegs auf den Bauantrag ab.
Y
ypg
22 Feb 2019 11:40
Zaba12 schrieb:
Oh...auch das noch... ein Koppelgeschäft. Wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer aus?

Das weißt Du doch.
Tommy77 schrieb:
Also heiße Luft wenn man das so sagen kann.

Genau DAS haben wir Dir hier die ganze Zeit versucht, zu erklären
N
nordanney
22 Feb 2019 11:51
Tommy77 schrieb:
Der Bebauungsplan kommt ja erst oder kam erst durch mein Projekt bzw mein Haus das ich darauf Bauen möchte.
Was denn nun? Gibt es einen Bebauungsplan oder nicht? Der wird nicht erst für Dein Grundstück aufgestellt worden sein. Mach Dich doch bitte erst einmal mit den Basics zum Baurecht vertraut. Dann ergeben sich viele Antworten auf Deine Fragen von allein bzw. Du kannst hier qualifizierte Antworten auf konkrete Sachverhalte bekommen.
T
Tommy77
22 Feb 2019 11:56
nordanney schrieb:
Was denn nun? Gibt es einen Bebauungsplan oder nicht? Der wird nicht erst für Dein Grundstück aufgestellt worden sein. Mach Dich doch bitte erst einmal mit den Basics zum Baurecht vertraut. Dann ergeben sich viele Antworten auf Deine Fragen von allein bzw. Du kannst hier qualifizierte Antworten auf konkrete Sachverhalte bekommen.

Ja den gibt’s.
N
nordanney
22 Feb 2019 12:23
Tommy77 schrieb:
Ja den gibt’s.
Dann sind die vorherigen 12 Seiten dieses Threads unnötig gewesen, da es keine Probleme geben kann und eine Rückabwicklung des Kaufvertrags eh obsolet wird, da Du Bauland innerhalb eines B-Plans gekauft hast.
bebauungsplan