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ᐅ Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres


Erstellt am: 13.07.18 11:44

Dr Hix28.01.19 23:16
Ihr als Bauherren seid Auftraggeber, die ausführenden Firmen Auftragnehmer.

Der Architekt hat mit diesem Vertragsverhältnis nichts zu tun. Er wird lediglich von euch für Beratungsleistungen bezahlt, für deren Ergebnis er unter Umständen auch haften muss.

Und natürlich hat der AN einen Anspruch auf seinen Lohn, er muss aber eben u.a. auch eine nachvollziehbare Rechnung erstellen. Was da alles zugehört und wie das im konkreten Einzelfall zu bewerten ist, müsst ihr dann allerdings einen Fachanwalt für Baurecht fragen.

Edit: Bezogen auf euren Fall, sollte der Rechnung mindestens eine Bescheinigung der Deponie mit den abgerechneten Mengen beiliegen, aus denen u.a. Datum und Menge/Gewicht hervorgeht.

Dort könnte man dann ja z.B. auch mal anfragen, was die berechnen, um anhand der Info Rückschlüsse auf die Angemessenheit des Einheitspreises zu ziehen
Ruhrgebiet2329.01.19 07:56
Ich habe gerade mal beim Containerdienst den Preis erfragt. Genau dieser 6 Kubikmeter Container kostet 350 Euro plus MwSt. Der Rohbauer hat uns 900 Euro plus Mwst abgeknöpft.
Caspar202029.01.19 08:04
Ruhrgebiet23 schrieb:
Ich habe gerade mal beim Containerdienst den Preis erfragt. Genau dieser 6 Kubikmeter Container kostet 350 Euro plus MwSt. Der Rohbauer hat uns 900 Euro plus Mwst abgeknöpft.

Das nennt man Wertschöpfung. Ist aber jetzt nicht ungewöhnlich. Im Sanitärbereich sind die Multiplikatoren meist noch höher.

Ne, ehrlich, schnapp deine Sachen und geh zum Fachanwalt. Alles andere ist kokolores. Eventuell ist das ein Schraube an der man drehen kann; allerdings nicht unbedingt vor Abschluss des Rohbaus...
Ruhrgebiet2329.01.19 08:12
Klar, die Arbeitsstunden sind da ja auch eingerechnet. Und aus dem Sanitärbereich ist mir das auch bekannt.
Allerdings finde ich es schon heftig, dass die Gewinnspanne bei jedem einzelnen Container so groß ist. D.h., ihm muss ja auch daran gelegen sein, möglichst viele Container abtransportieren zu lassen.

Ich finde, der Punkt ist eben, dass nicht neu kalkuliert wurde, als die Steigerung des Aushubs deutlich wurde. Da hätte man doch eine Entscheidung treffen müssen können.

Ich werde gleich erst mal unsere Rechtsschutzversicherung anrufen. Falls diese Leistung nicht abgedeckt ist, können die sicherlich einen Fachanwalt empfehlen.
Zaba1229.01.19 08:13
Mir ist es unbegreiflich warum du ausführen lässt ohne das Angebot und Preise zu kennen. Zumindest passiert Dir der Fehler nicht mehr. Keine Ausführung ohne screening der Positionen und Preise.
Ruhrgebiet2329.01.19 08:17
Zaba12 schrieb:
Mir ist es unbegreiflich warum du ausführen lässt ohne das Angebot und Preise zu kennen. Zumindest passiert Dir der Fehler nicht mehr. Keine Ausführung ohne screening der Positionen und Preise.

Das ist es mir rückblickend auch.
Juristisch vollkommen unhaltbar, aber vielleicht persönlich nachvollziehbar: Der alte Architekt ist ein entfernter Bekannter der Familie meines Mannes. Wir haben im Dezember nach 8 Monaten Wartezeit endlich eine Baugenehmigung erhalten und wollten loslegen. Der Architekt legte dann das Angebot (nicht das ausgefüllte LV!) über etwas über 70k Euro vor und meinte, dass das schon passen würde. Wir haben ausdrücklich gefragt, ob der Preis ok wäre. Er bejahte. Dass es überhaupt LV gibt, wussten wir da noch nicht. Ja, unsere Schuld, klar! Aber wenn man mehrmals misstrauisch nachfragt, hätte ich einfach nicht gedacht, dass wir so verar**** werden.

Und dennoch sehe ich eben neben dem vereinbarten Wucherpreis das Problem, dass wir nicht informiert wurden, als die Arbeiten dermaßen verändert haben.
architektfachanwaltrechnungsanitärbereich