W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Einfamilienhaus - ca. 150qm² - ohne Keller - Wer hat Ideen? Danke


Erstellt am: 02.10.18 09:36

tumaa08.11.18 13:51
MayrCh schrieb:
Nö.


Eine richtig konkrete Antwort dazu hab ich hier noch nicht gelesen.

Ach so, du meinst GE-Fläche.....soll alles laut Bauamt kein Problem sein bzw. wurde mir schriftlich bestätigt.
11ant08.11.18 20:49
tumaa schrieb:
soll alles laut Bauamt kein Problem sein bzw. wurde mir schriftlich bestätigt.
Das Bauamt bestätigt schriftlich, daß es ohne Änderung des Baugebietscharakters ein fast reines Wohngebäude in einem Gewerbegebiet genehmigen würde ?

Das könnte zum Präzedenzfall führen, daß das Bauamt nachher den Abriss bezahlen muß, wenn jemand klagt. Aus meiner Sicht wäre diese Baugenehmigung eine Rechtsbeugung. So eine Gebietsklassifizierung ist ja kein Jokus, sondern ein Rechtsakt - ob der Dieter vom Bauamt nun damals in Mathe von Dir abgeschrieben hat oder nicht
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
tumaa08.11.18 21:38
11ant schrieb:
Das Bauamt bestätigt schriftlich, daß es ohne Änderung des Baugebietscharakters ein fast reines Wohngebäude in einem Gewerbegebiet genehmigen würde ?

Das könnte zum Präzedenzfall führen, daß das Bauamt nachher den Abriss bezahlen muß, wenn jemand klagt. Aus meiner Sicht wäre diese Baugenehmigung eine Rechtsbeugung. So eine Gebietsklassifizierung ist ja kein Jokus, sondern ein Rechtsakt - ob der Dieter vom Bauamt nun damals in Mathe von Dir abgeschrieben hat oder nicht

um sich abzusichern möchte der angrenzende Nachbar einen Grundbucheintrag, für das Bauamt reicht seine schriftliche Bestätigung aus (wenn ich im hinteren Bereich des Grundstückes bauen möchte), das Gleiche hatte er mit seinem Nachbar auch, alles ist in Ordnung.

Humor schadet nicht, aber das möchte ich in meinem Thread erst mal nicht haben.......kann damit nichts anfangen .
11ant08.11.18 22:06
tumaa schrieb:
um sich abzusichern möchte der angrenzende Nachbar einen Grundbucheintrag, für das Bauamt reicht seine schriftliche Bestätigung aus (wenn ich im hinteren Bereich des Grundstückes bauen möchte), das Gleiche hatte er mit seinem Nachbar auch, alles ist in Ordnung.

Humor schadet nicht,
Der Humor wird aber nichts nützen: einen Gebietscharakter kann man nicht durch Nachbarzustimmung ändern. Schon gar nicht in der Weise "wenn das Wohnhaus nur da steht, wo vorher das Gewerbegebäude stand, dann sehe ich es persönlich als Bestandsgebäude an" (was die Umnutzung übrigens nicht legalisiert).

Ein Gewerbegebiet ist und bleibt ein Gewerbegebiet. Das ist Raumordnung, nicht Nachbarrecht.

Wenn da das Bauamt eine Genehmigung erteilt, kannst Du zwar einen Amtshaftungsanspruch daraus ableiten, wenn der Landrat die Abrissbirne auffährt. Aber einen Bestandsschutz für den vermeintlich genehmigten "Schwarzbau von Rathauses Gnaden" erlangst Du dadurch nicht.

Darauf und auf nichts anderes versuchen MayrCh und ich nur freundlich hinzuweisen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
tumaa08.11.18 22:19
Das alte Gebäude war ein Wohngebäude (bj 1900), das Areal ist zwar GE, aber 80% sind Wohngebäude, ca. 15 Wohnhäuser.
tumaa08.11.18 22:30
aber danke trotzdem !!

was könnte ich denn an dem Entwurf noch ändern lassen ?!
bauamtwohngebäudegewerbegebietschriftlich