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Erstellt am: 02.10.18 09:36

tumaa09.11.18 11:51
hatte eben noch zufällig ein Telefonat mit dem Bauamt gehabt, habe es am Rande mit der GE-Fläche noch mal angesprochen......es ist ein wenig komplex, aber mir wurde gesagt, das Bauamt würde nie sowas zustimmen, wenn es fraglich sein würde, die haben sich dort bereits vorher rechtlich abgesichert. Der Bebauungsplan gilt in diesem Fall nicht ganz, wurde nie fertig gestellt. Änderungen kann das Bauamt dann vornehmen. Habe mal aus einem Gespräch mit dem Bauamt entnommen, dass das Areal mal komplett Wohngebiet sein soll.
tumaa09.11.18 14:50
Gerade mitgeteilt bekommen, die Außenmaße betragen 10,5 x 11,5 m.

11ant09.11.18 15:24
tumaa schrieb:
Der Bebauungsplan gilt in diesem Fall nicht ganz, wurde nie fertig gestellt. Änderungen kann das Bauamt dann vornehmen. Habe mal aus einem Gespräch mit dem Bauamt entnommen, dass das Areal mal komplett Wohngebiet sein soll.
Wie lange schwebt die Rechtsgültigkeit denn schon / noch ?
tumaa schrieb:
Architekt A wollte für den Entwurf: 12k
Architekt B wollte für den Entwurf : 5k
Architekt C wollte für den Entwurf : 2k
Auch das ist sehr merkwürdig. Entweder ihr habt über sehr unterschiedliche Planungen gesprochen (z.B. die 12k waren für das 3FH ?) oder zwei von denen können die HOAI nicht lesen. Soviel Spielraum für eine Objekteinordnung sehe ich da nicht, und das Ding an sich ist bundeseinheitlich.
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tumaa09.11.18 15:41
Bzgl. des Bebauungsplan....war nicht ganz korrekt, da sind weitere Wohngebäude und bei einem Neubau muss der Gewerbemann zusätzlich zustimmen.

Und ja die Preise galten für ein 1FH.

Es ist GE , darf aber dort bauen.
Escroda09.11.18 17:50
tumaa schrieb:
hatte eben noch zufällig ein Telefonat mit dem Bauamt gehabt, habe es am Rande mit der GE-Fläche noch mal angesprochen......es ist ein wenig komplex, aber mir wurde gesagt, das Bauamt würde nie sowas zustimmen, wenn es fraglich sein würde, die haben sich dort bereits vorher rechtlich abgesichert. Der Bebauungsplan gilt in diesem Fall nicht ganz, wurde nie fertig gestellt. Änderungen kann das Bauamt dann vornehmen. Habe mal aus einem Gespräch mit dem Bauamt entnommen, dass das Areal mal komplett Wohngebiet sein soll.
tumaa schrieb:
Bzgl. des Bebauungsplan....war nicht ganz korrekt, da sind weitere Wohngebäude und bei einem Neubau muss der Gewerbemann zusätzlich zustimmen.
Selten so wirres Zeug gelesen. Du wolltest doch keinen Humor in deinem Thread - hab' mich dennoch amüsiert. Dank an !
tumaa09.11.18 18:25
Escroda schrieb:
Selten so wirres Zeug gelesen. Du wolltest doch keinen Humor in deinem Thread - hab' mich dennoch amüsiert. Dank an !

Kannst es denen direkt sagen...kann dich mit unserem Bauamt weiter verbinden.

Also bist du eine/r , die/der sich auf Kosten Anderer lustig machen will...good work?!

Fakt ist , ich darf da bauen....habe es schriftlich mitgeteilt bekommen, vergiss einfach die Begründung.

Danke fürs Verständnis.
bauamt