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ᐅ Grundrissplanung Stadtvilla mit rund 160 m² ohne Keller


Erstellt am: 03.04.18 14:35

Zisu200006.04.18 13:51

So steht es in unserem Bebauungsplan geschrieben:

"Die Baulinie ist im Lageplan blau dargestellt". Diese Linie umschließt das hellrote Fenster.

"Garagen und überdachte Stellplätze sind innerhalb der Baufelder zulässig. Weitere Nebengebäude/Nebenanlagen dürfen an der Grundstücksgrenze nicht errichtet werden"

Das ist für mich eigentlich schon eindeutig, das die Garage an die Grenze gebaut werden darf. Ist ja auch im Plan schon so eingezeichnet. Nur weitere Gebäude dürfen da nicht gebaut werden. So lese ich das zumindest heraus.
Zisu200006.04.18 13:52

Wo siehst Du das mit den 3m Abstand zur Grenze?
Zisu200006.04.18 13:54

Wir reden jetzt glaube ich wirklich aneinander vorbei . Du meinst 3m Abstand zu dem Nachbarn links.
An die rechte Grenze sollte direkt die Garage kommen und daran das Haus. Wegen der Garagenlänge muss ich mich noch erkundigen.
kaho67406.04.18 13:57
Zisu2000 schrieb:

Wo siehst Du das mit den 3m Abstand zur Grenze?
Auf dem Lageplan ist vermutlich die maximale Bebauung dargestellt. Das heißt für mich, Garage an die Grenze und dann 13m Haus und dann kommt ein Abstand zum nächsten Grundstück. Dieser ist in Deutschland üblicherweise 3m. Bei den äußeren Grundstücken sind die 3m gleich außerhalb des Baufensters festgelegt. Es könnten natürlich auch 2,5m oder 3,859654876 irgendwas sein, das steht normal im Bebauungsplan.
ypg06.04.18 14:00
Ist in den Bebauungsvorschriften eine Baulinie festgelegt, muss diese zwingend eingehalten werden. Sie legt genau fest, welche Fläche eines Grundstücks bebaut werden muss.


Die Baulinie definiert, ähnlich wie die Baugrenze, die überbaubare Grundstücksfläche. Die von der Baulinie umgrenzte Fläche muss vollständig mit einem Gebäude ausgefüllt werden. Eine Baulinie kann als Vorder- und Seitengrenze, aber auch als ein restlos geschlossener Flächenumriss festgelegt werden. Mit der verbindlichen Festsetzung einer Baulinie werden Gestaltungsspielräume deutlich eingeschränkt. Daher erfordert diese Maßnahme von der jeweiligen Bauleitplanung städtebauliche Kenntnisse und große Sensibilität gegenüber der Umwelt

Quelle: Infoseite bei Immobilienscout24

Andere Quelle "Baulexikon":


Graphische Darstellung der Baulinie im Bebauungsplan mit Abstandsflächen


In Eurem Gebiet ist eine "Baulinie" sicherlich falsch angewandt.
Man nimmt das heutzutage wohl nicht mehr so genau mit Regeln und Verordnungen???
Wer sitzt denn da? Ein Azubi ohne Anleiter?
Zisu200006.04.18 14:08

Genau, jetzt sind wir auf einer Linie . Die Garage rechts an die Grenze, dann Haus Max. 13m breit und somit hat man dann noch den Mindestabstand (wahrscheinlich 3m) zum Nachbarn
Wenn unser Haus jetzt 10m breit wäre, dann hätten wir immerhin noch einen Abstand von 6m zum Nachbarn.


Danke für die Erklärung.
Ich denke auch, das dies bei uns im Plan falsch dargestellt wird. Und mit den Regeln und Verordnungen scheint es unser Bauamt wirklich nicht so genau zu nehmen. Falls etwas nicht im Bebauungsplan steht heißt es bei Nachfragen immer, da gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung, das ist kein Problem
bauliniegaragelageplangebäudeverordnungen