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Erstellt am: 23.03.18 16:19

bierkuh8323.03.18 23:56
CReen schrieb:
Grundstück und Haus den Eltern.
Und die Wohnung oben uns?

Wenn ihr den Kredit aufnehmen wollt solltet ihr im Grundbuch stehen, sonst kann die Bank Grund& Haus nur als Sicherung benutzen, wenn die Schwiegereltern das akzeptieren. Und nochmal ohne das ihr im Grundbuch steht gehört euch nichts. Ein Grundbuch kann aber geteilt werden.
CReen schrieb:
Ich muss mich unbedingt mal hier im Forum mehr einlesen
ja. Mindestens das
CReen24.03.18 05:21
Ok danke erst mal an alle die mir hier wirklich sehr viel weiter geholfen haben !

Werde das mir jetzt alles mal genau durch den Kopf gehen lassen und mich informieren.

Grüße
Caspar202024.03.18 06:29
CReen schrieb:
Also das Grundstück wird denen gehören und deren Teil vom Haus auch.
Es heißt es wird aber irgendwann uns überschrieben.

Und das macht bei euch die Bank so mit? Kann ich mir nicht vorstellen. Habt ihr das schon so mit der Bank besprochen???

Die Bank will ins Grundbuch. Und wer das Darlehen schultert sollte auch derjenige sein der im Grundbuch steht. Sonst gibt es nur Probleme; Bzw. Kann es geben
Caspar202024.03.18 06:35
bierkuh83 schrieb:
Ein Grundbuch kann aber geteilt werden.

In dem Falle würde ich aber nichts teilen; da Grund gegen Hausteil.

Höchstens vertraglich festhalten das die Schwiegereltern da zur Miete wohnen
Kekse24.03.18 07:59
Und mal angenommen, deiner Frau passiert was, so lange ihre Eltern leben: selbst, wenn niemand in der Familie Erbstreitigkeiten anfängt, wirst du das Grundstück nicht erben. Oder zumindest nicht ohne Erbschaftssteuer, wenn die SE dich ins Testament eintragen würden. Wäre mir zu viel Konjunktiv, insbesondere, weil ich bei jemandem, der solche Konstrukte vorschlägt, davon ausgehen würde, dass er schlicht kein Testament hat.

Nee, solche Konstrukte würde ich immer nur sauber über Schenkungen, Kaufverträge und ggfs. eingetragene Wohnrechte machen.
Maria1624.03.18 11:16
Ganz ehrlich in der Familie reden, wie es bei euch finanziell ausschaut, dass es kleiner werden und das Grundstück jetzt schon auf euch übertragen werden muss. Wenn die Schwiegereltern es nicht glauben wollen, dass euch rechtlich nix von dem ganzen Spaß gehört, investiert meinetwegen noch ein paar Euro, um alles (inkl Konsequenzen im Erbfall ohne Testament/ vorzeitigen Tod der Tochter usw.) von einem Notar oder Anwalt erklären zu lassen.

Wenn dann die Schwiegereltern nicht mitziehen, schaut bitte, bitte dass ihr aus dem Haus-Vertrag rauskommt und blast das alles ab. Jetzt kommt ihr wenigstens noch mit einem blauen Auge davon.
grundbuchtestamentgrundstückkonstrukte