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Erstellt am: 23.03.18 16:19

Spunk26.03.18 02:11
Aso, bevor ich es vergesse: bei Variante 1 unbedingt vorher noch zum Steuerberater gehen!
Weil wenn das Grundstück bebaut und erst hinterher geteilt wird (im Grundbuch), wird euch das FA Grunderwerbsteuer auf Wohnung und Grund abknöpfen. Denen ist es egal, wer was wann und wie bezahlt hat. Da zählt nur was zum Zeitpunkt des Eigentumsübergang vorhanden ist.
Wäre ja blöd, auf die anteiligen Whg-Kosten noch 3,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wenn man vorher den voraussichtlichen MEA am Grund erwirbt, bezahlt man nur darauf Grunderwerbsteuer.
Also so zumindest mein Rechtsverständnis... wirklich verbindliche Auskünfte -> Steuerberater.
Und bei Variante 2 kann ein Steuerberater auch nicht schaden -> sh. Gestaltungsmissbrauch.
toxicmolotof26.03.18 07:56


Der Hinweis mit dem Steuerberater ist gut und richtig. Auf jeden Fall machen. Aber aus einem anderen Grund.


Warum zum Henker sollte das FA da überhaupt grunderwerbsteuer abknüpfen.

Egal welche Variante es wird, ich sehe da noch keinen einzigen Euro beim Finanzamt (wenn man es richtig macht).
Spunk26.03.18 09:46
Ja... Hast recht, für steuerfreien Grundbesitz Übertrag hast drei Möglichkeiten.

1. Shared Deal - zu aufwendig
2. Erben - davon will ich mal nicht ausgehen
3. entgeltfreie Schenkung - und dabei kommt es bestimmt drauf an, wie der Notarvertrag über die Schenkung gestaltet ist. Insbesondere wenn die SE mehrere Kinder haben. Da kenne ich nicht aus. Aber das FA ist da gnadenlos. Nur weil man nichts bezahlt hat, muss es für das FA noch lange nicht entgeltfrei sein.

Deshalb vorher zum Steuerberater, hinter ist zu spät.
Evolith26.03.18 11:03
Warum so kompliziert? Ihr Bekommt das Grundstück überschrieben und euch gehört die ganze Bude.
Die SE bekommen ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht (Nebenkosten zahlen sie aber selbst) bei euch (vertraglich festgezimmert).
Um ihren Beitrag am Kredit zu geben, schenken sie euch eine schöne Stange Eigenkapital. Fertig! Oder sehe ich das zu einfach?
Wenn die SE eh wollen, dass alles an die Tochter geht, dann sollten sie das jetzt machen, bevor es zur Erbmasse wird.
Caspar202026.03.18 11:19
Evolith schrieb:
Oder sehe ich das zu einfach?

Ja. zumindest ist ja allen verfahrensbeteiligten noch nicht klar, das der letztes Konstrukt weder Banken mitmachen werden und eigentumsrechtlich vielleicht durchaus nachteile und risiken bietet.
CReen schrieb:
Nach einem intensiven Gespräch heute wurde einiges innerhalb der Familie geklärt. War alles kein großer Akt
CReen schrieb:
-Die SE nehmen ihren eigenen Kredit für ca 1/3 der Summe (da ist die Frage ob wir das evtl. Noch genauer bekommen von der Firma)

-Die SE sind Besitzer des Grundstückes und des Hauses. Uns müsste dann notariell das OG und DG gehören

Ich vermute mal die SE hängen sehr an ihrem Eigentum...
Spunk26.03.18 11:38
Evolith schrieb:
Warum so kompliziert?
...
Oder sehe ich das zu einfach?
Ja, das siehst du zu einfach. Das wäre z.B. kein entgeltfreier Erwerb. Denke ich mal (oder doch... da kenne ich mich nicht aus. -> Steuerberater)

Außerdem hat dies dann noch mehr Nachteile zu meiner Variante 2. Du kannst nichts von der Steuer absetzten (obwohl du Eigentümer bist).

Weiterhin ist das mit dem Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und bewirkt bei der Finanzierung eine Wertminderung.

Und das leben ist ein Hund.
Ich kenne da einen Fall, wo ein Mann seiner neuen Frau ein Wohnrecht eingeräumt hat. Und die Kinder am Ende das Haus bekommen (sollten).
Soweit ok. Nur leider wurde die Frau (Stiefmutter) krank und musste ins Pflegeheim. Durch das Wohnrecht (was erst nach dem Tod endet) konnten die Kinder das Haus weder vermieten noch verkaufen. Die Hütte steht seit Jahren leer und verfällt. Grob geschätzt 200k € durch den Schornstein.
Denke das Unmögliche bei solchen Dingen oder KISS (keep it simple and stupid).
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