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ᐅ Welche Vermessungskosten für das Grundstück fallen an?


Erstellt am: 24.01.18 18:56

Emetic24.01.18 18:56
Hallo zusammen,


erst mal vielen Dank für dieses tolle Forum. Als stiller Mitleser konnte ich schon viele wertvolle Informationen finden.


Wir planen gerade unser Einfamilienhaus und ich beschäftige mich aktuell intensiv mit den Baunebenkosten. Vor allem beim Thema Vermessung bin ich noch etwas ratlos.

Das Grundstück, das wir reserviert haben, ist in einem Neubaugebiet, das gerade erst erschlossen wird.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten wird es lt. Aussagen der Gemeinde komplett vermessen, die Kosten hierfür werden anteilig auf die zukünftigen Eigentümer umgelegt.
Der Bauantrag kann aber auch schon vorher erfolgen, und zwar auf Basis der im zuständigen Bauamt bereits vorliegenden Pläne. Die Aufteilung der Grundstücke ist schon digital erfolgt und es dürften sich nur geringfügige Änderungen ergeben.


Nach Fertigstellung des Rohbaus bzw. des Hauses meldet unser Bauamt dies automatisch an das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, die dann automatisch die Einmessung des Gebäudes für das Katasteramt vornehmen.


An welcher Stelle müssen wir denn nun noch einen Vermesser beauftragen?
Der Architekt / Baufirma / der das Schurgerüst machen muss / ... braucht doch sicherlich zusätzliche Daten, die wir nicht so einfach vom Bauamt bekommen, oder?
Mit welchen Kosten müssten wir an dieser Stelle rechnen, bzw. welche Leistungen müsste ich beim Vermesser für ein Angebot anfragen?


Vielen lieben Dank im Voraus für die Hilfe.
Nordlys24.01.18 23:26
Erstens. Das Land wird virtuell parzelliert. Ist geschehen.
Zweitens. Das virtuell parzellierte Land wird vermessen und mit Grenzsteinen versehen. Da der Unterschied zu erstens sehr gering bis null ist, kann ab erstens schon gebaut werden.
Die Kosten werden umgelegt. Höhe unklar. Denn meist ist das im Grundstückspreis schon drin.
Einmessen lassen. Kann, muss nicht. Wenn es Grenzpunkte gibt, kann das auch der Maurerpolier.
Fertiges Haus einmessen lassen. Muss man. Kosten je nach Bausumme, bei uns bei Bausumme unter 200 1000,- rund incl. Behördenkosten. Da gibt es Gebührenordnung. Google die. Karsten
Escroda25.01.18 09:04
Nordlys schrieb:
Kann, muss nicht. Wenn es Grenzpunkte gibt, kann das auch der Maurerpolier.
... dessen Versicherung im Falle eines Fehlers aber nicht haftet. Je nach Grundstückszuschnitt, Abmarkungsart und Abmarkungszeitpunkt der Grenzpunkte ist das Risiko eines Fehlers gering bis sehr hoch.
Nordlys schrieb:
Fertiges Haus einmessen lassen. Muss man.
Ist ja Bayern, wo es keine ÖbVIs gibt. Die Gebäudeeinmessung erfolgt daher automatisch von Amts wegen, ohne dass der Bauherr irgendwie Einfluss nehmen kann.
Emetic schrieb:
An welcher Stelle müssen wir denn nun noch einen Vermesser beauftragen?
Hier in NRW gehört zu den üblichen Vermessungsleistungen der Lageplan zum Bauantrag (grob geschätzt 800€), beim Bau mit Keller die Grobabsteckung für die Baugrube (ca. 300€ bei vorliegendem Feinabsteckungsauftrag) und die Feinabsteckung, auch Schnurgerüstabsteckung genannt (ca. 500€). Die Leistungen unterliegen der HOAI und müssten theoretisch für alle Anbieter gleich sein. Wer schon mal in der HOAI gelesen hat, wird schnell erkennen, dass sich die ermittelten Honorare in der Praxis deutlich unterscheiden können.
Wegen der strikten Trennung von hoheitlichen und privaten Vermessungsleistungen in Bayern klärst Du am besten mit deinem Planer und Bauunternehmen, um welche Leistungen Du dich kümmern musst, welche die vergeben und welche sie selber erbringen.
body12301.02.18 10:21
Wir haben aktuell ein Angebot von einem Vermesser vorliegen:
Lageplan (nicht amtlich ) 850€
Grob,-Feinabsteckung 550€
Gebäudeeinmessung 830€
+MwSt
=2654€

Erschlossenes Neubaugebiet, ein Einfamilienhaus 75.000 bis 300.000€ , Grundstücksfläche 510qm.

Ist der „nicht amtliche“ Lageplan hier nicht zu teuer?
Nordlys01.02.18 11:23
Wozu einen nicht amtlichen Lageplan. Ich erhielt gestern die Vermessungsrechnung: 904,- Euro. Incl. Katasteramtsgebühren. Ein Lageplan, ein amtlicher!, war für meine Unterlagen beigelegt. Karsten
Escroda01.02.18 12:53
Nordlys schrieb:
Ein Lageplan, ein amtlicher!, war für meine Unterlagen beigelegt.
Wobei wir bei der Frage wären, was man unter einem amtlichen Lageplan versteht. Für die einen ist es ein beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte, für die anderen ein qualifizierter amtlicher Lageplan zum Bauantrag gemäß Bauprüfungsverordnung oder wie entsprechende Vorschriften außerhalb NRWs auch heißen mögen.
Nordlys schrieb:
Ich erhielt gestern die Vermessungsrechnung: 904,- Euro.
Für die Gebäudeeinmessung? Das würde sich ja annähernd mit den 830,- (988,- inkl.) von body123 decken.
body123 schrieb:
Ist der „nicht amtliche“ Lageplan hier nicht zu teuer?
Glaube ich nicht. Meine Schätzung war nur sehr grob. Ist ja auch eine Frage, wie man die Kosten bei einem Kombiauftrag auf die einzelnen Leistungen verteilt.
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