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ᐅ Grundriss Mitbestimmung - Architekt vs. Bauherr


Erstellt am: 20.11.17 19:52

Nordlys21.11.17 13:35
Ich würde das gar nicht so hoch hängen. Es passt eben nicht. Der Architekt hat genauso das Recht, einen Vertrag nicht zu schliessen wie sein Kunde das hat. Wenn Architekt sagt, was ich nicht leiden kann, mach ich nicht ist das ok. Karsten
11ant21.11.17 14:32
Nordlys schrieb:
Der Architekt hat genauso das Recht, einen Vertrag nicht zu schliessen wie sein Kunde das hat. Wenn Architekt sagt, was ich nicht leiden kann, mach ich nicht ist das ok.
So isses - deswegen sage ich ja, gut, daß er das vor Vertragsschluss klarstellt, statt sich erst hinterher querzustellen.
baumann4222.11.17 18:53
11ant,
das Geschriebse ist doch Müll, was soll das !!
kaho67422.11.17 19:31
baumann42 schrieb:
11ant,
das Geschriebse ist doch Müll, was soll das !!
Dito.
ruppsn23.11.17 01:19
baumann42 schrieb:
11ant,
das Geschriebse ist doch Müll, was soll das !!

Kann ich so nicht erkennen, aber vielleicht hast Du ja die Güte uns zu erklären, was an 11ants „Geschriebse“ Müll sein soll.

Meine Meinung: wenn der Herr Architekt meint, er könne irgendwelche Entscheidung eigenmächtig treffen, ist er schief gewickelt. Ich beauftrage ihn für eine Dienstleistung, die ich bezahle. Natürlich hat er Ideen und eine Menge Erfahrungen, die soll er ja auch gerne einbringen, und wenn es gute Gründe für gewisse Dinge gibt, sollte es ein Leichtes für ihn sein den Bauherren zu überzeugen. Was aber gar nicht geht, ist dass er meint auch nur irgendeine Entscheidung ohne Freigabe/Einverständnis fällen zu können. Wenn er das möchte, soll er a) selbst das Objekt bauen oder b) den Auftrag verweigern. Es mag genügend Bauherren geben, die nur ein Kostenrahmen vorlegen und „mach mal“ sagen, ebenso wie es genügend Architekten gibt, die nicht solche Pseudo-Star-Allüren haben.

Wie nordlys schon schrieb, es scheint nicht zusammenzupassen, nicht schlimm, kommt vor. Aber mit dem Vogel wirst Du wohl nicht glücklich werden (und er auch nicht mit Dir). Und wie 11ant schrieb, gut dass das VOR Vertragsunterzeichnung offensichtlich wurde, denn noch ist nix passiert, was unnötig Geld kostet (und Nerven).
11ant23.11.17 14:22
ruppsn schrieb:
Ich beauftrage ihn für eine Dienstleistung, die ich bezahle.
Bei Fotografen gibt es auch solche Vögel, die an Auftragswerken ein Copyright beanspruchen (und Gerichte finden, die sich dieser Auffassung anschließen). Insofern muß man jedem solcher "Künstler und Handwerker in Personalunion" dankbar sein, sich klar zu outen, ob er der Urheberrechts- oder der Menschenverstandsfraktion angehört. Und das läßt man dann in seine Entscheidung einfließen, ob man so jemandes Auftraggeber werden möchte. Man stelle sich einen Fliesenleger vor, der sagen würde: dieses Bad dürfen sie nicht renovieren, schließlich habe ich ihnen vor vierzig Jahren zu lila Fliesen geraten, damit ist es auch mein Werk ;-)
architekt