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ᐅ Ständig gleiche Fehler beim Bauantrag - Blödheit oder Absicht?


Erstellt am: 20.11.17 19:17

Payday20.11.17 19:17
ich habe da mal ne einfache frage:

ist das Absicht einiger Architekten/planer, das Bauanträge/anzeigen durch einfachste Fehler abgeschmettert werden oder sind diese Leute einfach nur zu blöd im Kopf und bekommen einfachste Sachen nicht hin?

bei gleich 2 direkten Nachbarn wurde der Bau um 4monate verzögert, weil der Grundflächenzahl nicht eingehalten wurde im Bauantrag. wie in aller Welt kann man das falsch machen? man muss doch im Bauantrag den Nachweis erbringen, das man sich daran gehalten hat. wieso also plant man größer?

wenn ich 500qm Grundstück habe bei Grundflächenzahl 0,3, darf die Grundfläche bei einer Stadtvilla (oben/unten gleich) einfach nicht mehr als 150/2 = 75qm betragen. wieso beantragt man dann 10x8m , obwohl ein erstklässler ausrechnen kann, das 80 > 75 ist...

WIESO ?????? und wieso passiert sowas so oft? darf sich jeder planer/Architekt schimpfen ? kommt mir nicht mit "irren ist menschlich". wenn ich einen teuren Architekten beauftrage, erwarte ich, das der Antrag durchgeht. sonst kann ich das auch gleich selber machen und mir die etlichen tausend Euro sparen...
Nordlys20.11.17 19:27
Erklärung eins, es wird geschludert.
Erklärung zwei, der Kunde will 10 mal 8. Wir probierens mal...kann ja sein, der Sachbearbeiter winkt durch.
Erklärung drei. Man hat eh keine Baukapazität, ein paar Wochen Verzögerung, die man aufs Amt schieben kann, kommen gut zu pass.
Payday20.11.17 19:30
wieso sollte ein Sachbearbeiter das in einen großen Neubaugebiet durchwinken ? das würde ein Riesen terz geben, wenn das jemand mitbekommt.
also pure Absicht, weil derzeit viel zu tun. eigentlich ja schon ganz schön fahrlässig, so mit den Geld der Kunden umzugehen.
Nordlys20.11.17 19:38
Genau, das Durchwinken kann eigentlich nur passieren, wenn der auch huschhusch macht, weil sein Schreibtisch übervoll. Aber da wir Beamte darauf konditioniert wurden durch die Ausbildung durchziehende Sprüche wie Sorgfalt vor Geschwindigkeit, Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut, usw., ist es wohl unwahrscheinlich. Karsten
Stefan G.20.11.17 20:33
Abstand zum Nachbargrundstück auf einer Seite unterschritten > genehmigt 250€
Firsthöhe überschritten > genehmigt 250€
Dachform nicht im Bebauungsplan vorgesehen > genehmigt 250€

Probieren kann man viel..
Eigentlich ist ein Bebauungsplan eine Gelddruckmaschine. Ich kenne kein Nachbar den nicht mind. eine Genehmigung gebraucht hat. Jeder hat seine bekommen und immer den Betrag von 250€ gezahlt
ypg20.11.17 21:00
Payday schrieb:
wenn ich 500qm Grundstück habe bei Grundflächenzahl 0,3, darf die Grundfläche bei einer Stadtvilla (oben/unten gleich) einfach nicht mehr als 150/2 = 75qm betragen. wieso beantragt man dann 10x8m , obwohl ein erstklässler ausrechnen kann, das 80 > 75 ist...

Falsch! Grundflächenzahl gibt den Flächenanteil des Baugrundstückes an... Grundflächenzahl von 0,3 = 30%, in Deinem Beispiel 150qm.
Was dann da oben darauf kommt, wird mit Geschossflächenzahl etc. geregelt.

Und jetzt fragst Du, warum das so schwer ist, einfachste Berechnungen anzustellen

Flüchtigkeitsfehler oder Problemgrundstücke mit Gemeinschaftsan teilen.

Meist denke ich, dass viele Architekten zu viel ausloten. Bei der Grundflächenzahl kann man zu x% den Dachüberstand nehmen, ab 51 cm (oder so, ich weiss es nicht) zählt er dann dazu. Sie probieren es mit Erker und co - in der Hoffnung, dass das Bauamt es nicht merkt.
Ist so wie bei der Steuererklärung
grundflächenzahlarchitektenplanerbauantrag