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ᐅ Bebauungsplan Mehrfamilienhaus


Erstellt am: 16.04.17 19:14

Schnubbl16.04.17 19:14
Hallo, mein Mann und ich haben im letzten Jahr ein Grundstück in einem Neubaugebiet erworben um uns endlich den Traum vom Haus zu realisieren. Wir haben extra von einem Grundstück abgesehen, das neben Grundstücken für Mehrfamilienhäuser liegt und uns für eines direkt in der Siedlung entschieden. Nun haben wir heute unsere neuen Nachbarn schräg gegenüber getroffen, die uns erzählten, dass gegenüber von uns und neben ihnen, der Eigentümer des Grundstücks ein Mehrfamilienhaus mit 6 (!!) Parteien plant. Wir haben bei der Auswahl des Grundstücks extra betont, dass wir das andere Grundstück nicht wählen, um nicht neben einem Mehrfamilienhaus zu wohnen. Und nun das? Darf man wirklich auf ein "normales" Grundstück ein Mehrfamilienhaus setzen? Man muss dazu sagen, dass der Bebauungsplan recht großzügig ist (man darf relativ hoch bauen und auch etwas ausheben, da es sich um ein Hanggrundstück handelt und das Baufenster ist recht großzügig). All das hat uns natürlich für unser Haus zugesagt. Wir haben auch unseren Bebauungsplan von einem Experten prüfen lassen. Aber darauf, dass uns gegenüber jemand einen Bunker hinstellt, damit hätten wir (auf einem Grundstück für ein Einfamilienhaus) im Leben nicht gerechnet. Wir sind tief enttäuscht und könnten heulen. All unser Geld und Erspartes fließt in dieses Haus. Der Bauherr hält sich scheinbar an alle Regelungen des Bebauungsplan (??)... Können wir doch irgendetwas tun?? Danke an alle!
Nordlys16.04.17 19:34
Was steht denn im B Plan wirklich? Wenn er Mehrfamilienhaus darf, darf er. Wenn nicht, ab zum Bauamt und förmlich eine Beschwerde einreichen.
11ant16.04.17 20:13
Schnubbl schrieb:
Wir haben auch unseren Bebauungsplan von einem Experten prüfen lassen. Aber darauf, dass uns gegenüber jemand einen Bunker hinstellt, damit hätten wir (auf einem Grundstück für ein Einfamilienhaus) im Leben nicht gerechnet. Wir sind tief enttäuscht und könnten heulen. All unser Geld und Erspartes fließt in dieses Haus. Der Bauherr hält sich scheinbar an alle Regelungen des Bebauungsplan (??)... Können wir doch irgendetwas tun?? Danke an alle!

Welche Gefahr genau seht Ihr von einem Mehrfamilienhaus denn ausgehen ?

Es mag sein, daß hanglagebedingt schöne Rechentricks mit den "Vollgeschossen" möglich sind. Aber mindestens das, was man von der "Bergseite" sieht, bleibt dabei in der Baumasse in einem in die Nachbarbebauung eingepaßten Rahmen. Ein Freund von mir wohnt in so einem Vierfamilienhaus in Hanglage, das hat zwei Untergeschosse. Von der oberen Straße wirkt es wie ein Einfamilienhaus (Anderthalbgeschösser) mit vier Stellplätzen und vier Klingelknöpfen. Alles im grünen Bereich

In einem Neubaugebiet in meinem Wohnort an einem Hang haben manche Eckgrundstücke auch solches "Glück", aus dem Baugrund mehr Wohnfläche herausholen zu können. Außer dem Neid der Nachbarn auf diesen Vorteil gibt es daraus keine "Unruhe". Die meisten Mehrfamilienhäuser sind polizeilich unauffällig, giftmordende Gattinnen sollen statistisch in Parkvillen sogar am häufigsten sein
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Nordlys16.04.17 20:34
Normalerweise steht im B Plan sehr konkret, was geht. Bei uns z.B. Einfamilienhaus, Sattel oder Walmdach, mind . 25 Grad Neigung, Max. 1,5 Geschosse, Vermietung ja, wechselnde Vermietung nein, somit keine Ferienwohnung Vermietung, eine Einliegerwohnung erlaubt, Doppelhaushälfte auch erlaubt. Somit ist alles klar.
Was wusstet ihr nicht oder habt ihr überlesen? Karsten
Caspar202016.04.17 20:40
Schnubbl schrieb:
um nicht neben einem Mehrfamilienhaus zu wohnen. Und nun das? Darf man wirklich auf ein "normales" Grundstück ein Mehrfamilienhaus setzen? Man muss dazu sagen, dass der Bebauungsplan recht großzügig ist (man darf relativ hoch bauen und auch etwas ausheben, da es sich um ein Hanggrundstück handelt und das Baufenster ist recht großzügig).

Solange nicht im Bebauungsplan explizit die Anzahl der Wohneinheiten eingeschränkt/festgelegt wird, unterscheidet sich ein Einfamilienhaus von einem Mehrfamilienhaus.

Interessant ist doch die Frage wie groß die Wohnungen werden, welcher Standard angestrebt wird und ob das quasi ETWs werden oder 1 Eigentümer des Objektes
Schnubbl16.04.17 21:07
11ant schrieb:
Welche Gefahr genau seht Ihr von einem Mehrfamilienhaus denn ausgehen ?

Es mag sein, daß hanglagebedingt schöne Rechentricks mit den "Vollgeschossen" möglich sind. Aber mindestens das, was man von der "Bergseite" sieht, bleibt dabei in der Baumasse in einem in die Nachbarbebauung eingepaßten Rahmen. Ein Freund von mir wohnt in so einem Vierfamilienhaus in Hanglage, das hat zwei Untergeschosse. Von der oberen Straße wirkt es wie ein Einfamilienhaus (Anderthalbgeschösser) mit vier Stellplätzen und vier Klingelknöpfen. Alles im grünen Bereich

In einem Neubaugebiet in meinem Wohnort an einem Hang haben manche Eckgrundstücke auch solches "Glück", aus dem Baugrund mehr Wohnfläche herausholen zu können. Außer dem Neid der Nachbarn auf diesen Vorteil gibt es daraus keine "Unruhe". Die meisten Mehrfamilienhäuser sind polizeilich unauffällig, giftmordende Gattinnen sollen statistisch in Parkvillen sogar am häufigsten sein
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