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ᐅ Wie geht es weiter? Überbauung hintere Baugrenze


Erstellt am: 13.07.16 12:59

wpic13.07.16 15:29
Die Hausplatzierung passt nicht zum Grundstück. Dreht das Haus so, das es in die Baugrenzen passt und mit der Nachbarbebauung von der Flucht harmoniert. Dann gibt es die Probleme auch nicht. Die Zuordnung von Haus und Garage lässt sich auch kreativer/vielfältiger lösen und muß nicht zwangsläufig immer die direkt angeklebte und nach hinten verschobene Variante sein. Beide Baukörper können auch getrennt voneinander, mit Durchgang und Überdachung als Ensemble gestaltet werden. Mehr Mut zum Entwurf.
Payday13.07.16 15:39
wie viel Platz ist denn "senkrecht" zwischen der roten und blauen Linie (also kürzester Abstand) ?

ist das Haus nun 10 oder 12meter lang?
Mr. Robot13.07.16 16:57
: Es ist eigentlich egal wie ich das Haus stelle, entweder passt es zum unteren oder oberen Nachbar nicht. Der Grund für die obere Ausrichtung, ist der Verlauf der Sonne und somit spätere (optimale) Ausnutzung von Photovoltaik/Solar.
Wie du das mit der kreativen Gestaltung der Garage meinst ist, leuchtet mir durchaus ein, geht meiner Meinung nach aber nur, wenn ich diese um einiges kleiner plane. Bin aber für jeden Vorschlag dankbar.

: Das Haus soll 12m lang werden. Der Abstand, den du meinst, beträgt ca. 10,8m.
HilfeHilfe14.07.16 07:20
Mr. Robot schrieb:
: Es ist eigentlich egal wie ich das Haus stelle, entweder passt es zum unteren oder oberen Nachbar nicht. Der Grund für die obere Ausrichtung, ist der Verlauf der Sonne und somit spätere (optimale) Ausnutzung von Photovoltaik/Solar.
Wie du das mit der kreativen Gestaltung der Garage meinst ist, leuchtet mir durchaus ein, geht meiner Meinung nach aber nur, wenn ich diese um einiges kleiner plane. Bin aber für jeden Vorschlag dankbar.

: Das Haus soll 12m lang werden. Der Abstand, den du meinst, beträgt ca. 10,8m.

bin jetzt auch egoistisch. Die Nachbarn war zuerst da und hat sein Haus entsprechend gebaut. Warum sollen Sie jetzt dich gewähren lassen ? Also ich würde es nicht tun. Sorry, solche gravierenden Planungen klärt man vor Kauf. Wir können dir auch nicht mit deinen Nachbarn helfen. Sowas solltest du auch schriftlich fixieren. Ob die Nachbarn da mitmachen. Glaub eher nicht.
Steven14.07.16 08:55
Hallo

ich würde mir überlegen, ob ich das Haus etwas drehe (Front parallel zur linken Grundstücksgrenze), die Garage auf die andere Seite des Hauses (Süden?) als Randbebauung setze und das Dach der Garage als Terrasse, begehbar aus dem Obergeschoss, nehme. Auf dem unteren Grundstück steht doch schon ein Gebäude auf der Grenze. Da sollte es die geringsten Probleme geben. Hätte auch den Vorteil, dass du nicht so viele Winkel hast.

Steven
Mr. Robot14.07.16 10:53
HilfeHilfe schrieb:
bin jetzt auch egoistisch. Die Nachbarn war zuerst da und hat sein Haus entsprechend gebaut. Warum sollen Sie jetzt dich gewähren lassen ? Also ich würde es nicht tun. Sorry, solche gravierenden Planungen klärt man vor Kauf. Wir können dir auch nicht mit deinen Nachbarn helfen. Sowas solltest du auch schriftlich fixieren. Ob die Nachbarn da mitmachen. Glaub eher nicht.

Versteh jetzt nicht wo ich hier egoistisch bin? Ich versuch hier absolut nichts mit Gewalt durchzubringen. Aktuell möchte ich nur herauszufinden was maximal möglich ist, mit und ohne Zustimmung der Nachbarn. Es ist quasi noch alles offen!
Ich kann die hintere Baugrenze ohne Zustimmung der Nachbarn laut Bebauungsplan 1-geschossig, 3m und bis zu 20qm überbauen ... also wenn ich möchte, dann bekomm ich die Fläche im EG.
Trotzdem möchte ich mich vorher mit diesen Nachbarn unterhalten und wenn sie damit einverstanden sind, dass es auch 2-geschossig geht, dann frag ich mich warum ich das nicht tun sollte? Es würden sich rein rechnerisch um Max. 4-5qm handeln, die über die Baugrenze hinausragen ...

Im Endeffekt wollte ich nur wissen "wie" man am besten vorgeht bei dieser Nachbarbefragung, dass ich mit ihnen selbst reden muss, ist mir schon klar. Wenn diese zwei betroffenen Nachbarn z.B. einverstanden sind, macht es Sinn sich dies schriftlich bestätigen zu lassen? Weil bis zur eigentlichen Baugenehmigung, können sie sich ja jederzeit um entscheiden oder?

: So wie du es meinst, hatte ich es auch ursprünglich geplant. Hab dir mal die Himmelsrichtung in die Skizze gesetzt. Auch siehst du in der neuen Skizze die umliegenden Bauplätze und deren Baufenster.

Neue Skizze, hab hier die Garage nach vorne geschoben und die evtl. zu überbauenden Flächen rot gefärbt.

Lageplan eines Wohngebiets mit Grundstücken, Häusern, Garagen, Straßen und Maßangaben (N1–N3).
garagegrundstückschriftlichbaugrenze