ᐅ Tricks bei Geschossberechnung
Erstellt am: 03.03.16 20:00
Hallo und guten Abend!
Ich habe mich gerade erst im Forum angemeldet, weil bei uns der Hausbau bevorsteht, und ich mit einer Sache nicht weiterkomme. Irgendwie bin ich als Laie zu doof dazu, das zu verstehen.
Es geht um die Berechnung von "Eingeschossigkeit".
Der Bebauungsplan unseres Grundstücks schreibt vor, dass eingeschossig gebaut werden muss.
Ursprünglich hatten wir uns eine Stadtvilla gewünscht mit gleicher Anzahl Quadratmeter unten wie oben auch. Da das dann durch den Bebauungsplan gestorben ist, haben wir uns für ein Toskanahaus entschieden, in der Hoffnung, im oberen Geschoss so viel Quadratmeter wie möglich rauszuholen.
Ich weiß wohl, dass das obere Geschoss nur 2/3 vom unteren haben darf, damit die "Eingeschossigkeit" erfüllt ist. Ergo, hätte das Geschoss unten 90 qm, darf das oben maximal 60 qm haben, richtig?
Nun bin ich allerdings auf einen Anbieter gestoßen, der in seinem Katalog Toskanahäuser mit
EG 83 und DG 64 qm
oder
EG 100 qm und DG 82 qm
oder
EG 114 qm und DG 96 qm
anbietet.
Bei all diesen Häusern steht "eingeschossig" daneben.
Nun meine Frage:
Wie kann das sein? Gibt's da einen Trick bei der Berechnung?
Oder steh ich irgendwie auf dem Schlauch und versteh da was nicht?
Ich habe mich gerade erst im Forum angemeldet, weil bei uns der Hausbau bevorsteht, und ich mit einer Sache nicht weiterkomme. Irgendwie bin ich als Laie zu doof dazu, das zu verstehen.
Es geht um die Berechnung von "Eingeschossigkeit".
Der Bebauungsplan unseres Grundstücks schreibt vor, dass eingeschossig gebaut werden muss.
Ursprünglich hatten wir uns eine Stadtvilla gewünscht mit gleicher Anzahl Quadratmeter unten wie oben auch. Da das dann durch den Bebauungsplan gestorben ist, haben wir uns für ein Toskanahaus entschieden, in der Hoffnung, im oberen Geschoss so viel Quadratmeter wie möglich rauszuholen.
Ich weiß wohl, dass das obere Geschoss nur 2/3 vom unteren haben darf, damit die "Eingeschossigkeit" erfüllt ist. Ergo, hätte das Geschoss unten 90 qm, darf das oben maximal 60 qm haben, richtig?
Nun bin ich allerdings auf einen Anbieter gestoßen, der in seinem Katalog Toskanahäuser mit
EG 83 und DG 64 qm
oder
EG 100 qm und DG 82 qm
oder
EG 114 qm und DG 96 qm
anbietet.
Bei all diesen Häusern steht "eingeschossig" daneben.
Nun meine Frage:
Wie kann das sein? Gibt's da einen Trick bei der Berechnung?
Oder steh ich irgendwie auf dem Schlauch und versteh da was nicht?
Aber haben nicht Toskanahäuser eigentlich keine Dachschrägen? Mir wars eigentlich ganz wichtig, ein DG mit geraden Wänden zu haben, deswegen waren wir erst auf die Toskanahäuser gekommen. Ist es dann üblich, dass die alle sehr niedrige Decken im DG haben? (Wie gesagt, völliger Laie hier... tut mir leid, wenn das eine dumme Frage ist ^^; )
B
Bauexperte04.03.16 11:37Hallo,
In der Bauordnung NRW heißt es zum Thema Staffelgeschoss: "(5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.
Das, von Dir beschriebene Toskanahaus "kaschiert" (meist mit angesetzter Überdachung über EG) die II-Geschossigkeit in dem Sinne, daß es für den Betrachter als II-Geschosser zu erkennen ist, rechnerisch aber ein I-Geschosser bleibt. Dadurch, daß ein Staffelgeschoss keine Schrägen aufweist, reduziert sich die nutzbare Fläche in etwa auf 66% der Fläche des EG.
Du mußt aufpassen, daß das SG mich mittels Bebauungsplan ausgeschlossen ist; nicht jede Kommune toleriert die Aushebelung der gewünschten Optik einer Neubausiedlung durch die Hintertüre.
Grüße, Bauexperte
Samsoon schrieb:Du verwechselt "normale" I-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss. Letzteres hat keine Schrägen, seine Ausprägung hängt immer am jeweiligen Bebauungsplan, bzw. der Landesbauordnung/Bundeslandes.
Ursprünglich hatten wir uns eine Stadtvilla gewünscht mit gleicher Anzahl Quadratmeter unten wie oben auch. Da das dann durch den Bebauungsplan gestorben ist, haben wir uns für ein Toskanahaus entschieden, in der Hoffnung, im oberen Geschoss so viel Quadratmeter wie möglich rauszuholen.
Ich weiß wohl, dass das obere Geschoss nur 2/3 vom unteren haben darf, damit die "Eingeschossigkeit" erfüllt ist. Ergo, hätte das Geschoss unten 90 qm, darf das oben maximal 60 qm haben, richtig?
In der Bauordnung NRW heißt es zum Thema Staffelgeschoss: "(5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.
Das, von Dir beschriebene Toskanahaus "kaschiert" (meist mit angesetzter Überdachung über EG) die II-Geschossigkeit in dem Sinne, daß es für den Betrachter als II-Geschosser zu erkennen ist, rechnerisch aber ein I-Geschosser bleibt. Dadurch, daß ein Staffelgeschoss keine Schrägen aufweist, reduziert sich die nutzbare Fläche in etwa auf 66% der Fläche des EG.
Du mußt aufpassen, daß das SG mich mittels Bebauungsplan ausgeschlossen ist; nicht jede Kommune toleriert die Aushebelung der gewünschten Optik einer Neubausiedlung durch die Hintertüre.
Grüße, Bauexperte
Hallo,
ich würde mich hier mit einer Verständnisfrage gerade mal anschließen, da wir leider auch ein Problem mit unserem Bebauungsplan bezüglich der Geschossigkeit haben :-(
D.h. für die Berechnung der Fläche des DG umd zu überprüfen ob die 2/3-Regel eingehalten wird, werden nur Flächen eingerechnet, die eine Höhe von mind. 2,30 m haben? Die anderen werden komplett vernachlässigt oder anteilig eingerechnet?
Auf welche Art Fläche bezieht sich das denn? Grundfläche, Wohnfläche?
Wisst ihr zufällig, ob es im Internet irgendwo dafür einen Rechner gibt? Würde gerne die Angaben unserer Firma überprüfen bzw. ein wenig mit dem Kniestock spielen.
Danke schon einmal!
ich würde mich hier mit einer Verständnisfrage gerade mal anschließen, da wir leider auch ein Problem mit unserem Bebauungsplan bezüglich der Geschossigkeit haben :-(
D.h. für die Berechnung der Fläche des DG umd zu überprüfen ob die 2/3-Regel eingehalten wird, werden nur Flächen eingerechnet, die eine Höhe von mind. 2,30 m haben? Die anderen werden komplett vernachlässigt oder anteilig eingerechnet?
Auf welche Art Fläche bezieht sich das denn? Grundfläche, Wohnfläche?
Wisst ihr zufällig, ob es im Internet irgendwo dafür einen Rechner gibt? Würde gerne die Angaben unserer Firma überprüfen bzw. ein wenig mit dem Kniestock spielen.
Danke schon einmal!
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