ᐅ Welchen Haustyp wählen?
Erstellt am: 19.11.15 10:07
alexm8619.11.15 13:13
Bauexperte schrieb:
Dann sollte er noch mal die Schulbank drückenKannst du es bitte etwas ausführlicher erklären? Ich war auch immer der Meinung das bei einer TH von 4m kein Stafelgeschoß wie in der Anlage machbar ist.Milanni12319.11.15 14:27
...ja, da wäre ich für Tipps dann auch dankbar!
Dann würde ich ihm das vielleicht noch mal erklären und vielleicht kann er das dann ja doch machen?!
Dann würde ich ihm das vielleicht noch mal erklären und vielleicht kann er das dann ja doch machen?!
Bauexperte19.11.15 19:12
Guten Abend,
In §2 der Niedersächsische Bauordnung für Niedersachsen heißt es (im Übrigen, wie für NRW und viele weitere Bundesländer ähnlich auch):
(6) Ein oberirdisches Geschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40m über die Geländeoberfläche hinausragt. [...]
(7) 1 - Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. 2 - Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Das bedeutet auch, daß die Einhaltung der TH für die Errichtung eines Staffelgeschosses (SG) keine Bedeutung hat - wie auch?; was zählt ist die FH. Wenn sich ergo ein Bebauungsplan nicht ausdrücklich gegen ein SG ausspricht (selten, aber gibt es), kann das genehmigende Bauamt dies nicht versagen.
Ganz ehrlich? Wenn der Typ nicht die einfachsten Grundregeln des Baurechtes kennt, wie soll er Dir dann ein Haus verkaufen?
Grüße, Bauexperte
alexm86 schrieb:Das ist falsch.
Kannst du es bitte etwas ausführlicher erklären? Ich war auch immer der Meinung das bei einer TH von 4m kein Stafelgeschoß wie in der Anlage machbar ist.
In §2 der Niedersächsische Bauordnung für Niedersachsen heißt es (im Übrigen, wie für NRW und viele weitere Bundesländer ähnlich auch):
(6) Ein oberirdisches Geschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40m über die Geländeoberfläche hinausragt. [...]
(7) 1 - Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. 2 - Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Das bedeutet auch, daß die Einhaltung der TH für die Errichtung eines Staffelgeschosses (SG) keine Bedeutung hat - wie auch?; was zählt ist die FH. Wenn sich ergo ein Bebauungsplan nicht ausdrücklich gegen ein SG ausspricht (selten, aber gibt es), kann das genehmigende Bauamt dies nicht versagen.
Milanni123 schrieb:
Dann würde ich ihm das vielleicht noch mal erklären und vielleicht kann er das dann ja doch machen?!
Ganz ehrlich? Wenn der Typ nicht die einfachsten Grundregeln des Baurechtes kennt, wie soll er Dir dann ein Haus verkaufen?
Grüße, Bauexperte
nordanney19.11.15 19:22
Ganz ehrlich Bauexperte, da liegt Du (auch von Gerichten bestätigt) falsch. Traufhöhe wird für jedes Geschoss separat berechnet, daher ist das Beispiel von Dir nicht genehmigungsfähig. Es sei denn, Du hast Zimmerhöhen für Zwerge
Milanni12319.11.15 19:27
Bauexperte schrieb:
Ganz ehrlich? Wenn der Typ nicht die einfachsten Grundregeln des Baurechtes kennt, wie soll er Dir dann ein Haus verkaufen?Also eigentlich hatte ich totales Vertrauen zu ihm. Ich hatte immer das Gefühl, dass er weiß von was er spricht... Er meinte noch sowas wie:
Die Traufhöhe, die in einem Bebauungsplan festsetzt wird, wird bei einem Staffelgeschoss an der oberen Dachhaut des obersten Geschosses gemessen. Auch wenn das kein Vollgeschoss ist.
Nun bin ich verunsichert. Ich spreche ihn mal darauf an... Die Paragraphen verstehe ich irgendwie nicht. Aber in Recht war ich eh immer eine Niete
Legurit19.11.15 19:45
Wir haben ein normales Satteldach mit ~1,65 m Kniestock vom Fertigfußboden - das ganze ist eingeschossig (dafür dann keine Erker oder Gauben und ein langes Haus) - das wird allerdings mit TH 4 m schwer.
Mansarddach ist ggf. interessant - oder wie Bauexperte sagt, Staffelgeschoss - wobei das wohl auch etwas vom Bundesland abhängt, wo da die TH gemessen wird (?)
Hab dazu z.B. ein Urteil aus Greifswald gefunden:

Mansarddach ist ggf. interessant - oder wie Bauexperte sagt, Staffelgeschoss - wobei das wohl auch etwas vom Bundesland abhängt, wo da die TH gemessen wird (?)
Hab dazu z.B. ein Urteil aus Greifswald gefunden:
Ähnliche Themen