Hi,
hatte hierzu im Internet mal recherchiert. Hier wird auf manchen Ratgeberseiten auf die sogenannte "Scharmfrist" von 6 Monaten verwiesen. Da heißt es, dass der notarielle Kaufvertrag vom Grundstück und der unterzeichnete Vertrag mit dem Bauträger wenn möglich sechs Monate auseinanderliegen...
Liebe Bauherren,
pünktlich zu Weihnachten haben wir Post vom Finanzamt erhalten bezüglich eines Fragebogens zur Bemessung der Grunderwerbsteuer. Zur Information: Wir haben ein Grundstück erworben dessen notarieller Kaufvertrag am 05.11.2019 unterschrieben wurde. Das Grundstück wurde unbebaut...