Wenn es nur um Angebote geht, reicht möglicherweise schon LP2 und sehr wahrscheinlich LP3.
Wenn man den himmelweiten Unterschied zwischen
Ausschreibung und
Angebotsanfrage auf die leichte Schulter nimmt und eine Budgetüberschreitung von ü20 (oder ü40) % keine Rolex spielt, dann genügen die Ergebnisse der LP3 (oder LP2) als Grundlage völlig, ja.
Ein Architekt, der nicht alle Leistungsphasen anbietet, wäre mir allerdings suspekt.
Und mir ebenso auch die, die beim selbstgenutzten Einfamilienhaus bis einschließlich LP9 anbieten.
Der Mandatsumfang "LP 1 bis 4" ist Schlaubergers Liebling. Den haben auf vielfachen Kundenwunsch sogar diejenigen Architekten mit im Angebot, die eigentlich etwas taugen. Viele Häuslebauer wollen das genau so: Genehmigungsplanung und dann damit russisches Roulette spielen. Die brauchen den Thrill und zahlen gerne mehr, wenn sie nachher einfach weiter daran glauben, anders wäre es noch teurer geworden.
Die LP5 zahlt sich potentiell aus - aber kaum, wenn man danach unklug weiter vorgeht. Dann ist sie annähernd unnütz und erspart einem fast nur einige Trockenbauwarzen. Vgl. hierzu:
https://www.hausbau-forum.de/threads/entwurfsplanung-ueber-den-architekten-und-dann-ausschreiben.45878/page-2#post-654479
bereits die Bauantragsplanung (der LP4) erfüllt die Bedingung der hinreichenden Genauigkeit nicht. Die Entwurfsplanung (LP 3) ist sogar noch um mindestens die Entwässerungsplanung (sowie die Heizlastberechnung, das Lüftungskonzept und dergleichen) von der Bauantragsplanung entfernt. Vereinfacht gesagt, hat man am Ende der LP4 nur "das Haus vom Nikola__", und am Ende der LP3 sogar nur "das Haus vom Niko____".