Verpfändeter Bausparvertrag: Kündigung nach 15 Jahren möglich?

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G

GDWE2023

Hallo zusammen,

wir stricken gerade unsere Baufinanzierung zusammen und dabei soll mein Bausparvertrag mit Bausparsummer 160k (1% nom.soll) ein wichtiges Element in der Anschlussfinanzierung sein.
Abschluss war 2011, somit ist er schon 12 Jahre alt und es sind ca 30k angespart. Neben der neuen Baufinanzierung würden wir den Bausparvertrag so besparen, dass er zur Anschlussfinanzierung zuteilungsreif ist. Soweit so gut die Theorie.
Nun sagte uns der Finanzierungsberater, dass BSVs, die nach 15 Jahren noch nicht abgeschlossen wären ein Sonderkündigungsrecht hätten. Somit wäre es theoretisch möglich, dass die BHW uns in 3 Jahren den Bausparvertrag kündigt und dieser wichtige Baustein wegfallen würde. Denn 1% soll wäre nichts was die Bausparkassen gerne bahalten würde. Man sagte mir aber von der BHW, dass wenn der Bausparvertrag an die Kreditbank verpfändet wäre, es nicht zu einer Kündigung kommen könnte. Stimmt das?

Ich habe mit 2 weiteren Banken darüber gesprochen und keiner konnte mir eine verlässliche und sichere Auskunft geben (was mich tatsächlich sehr verwundert).

Kennt jemand das Thema und kann mir sagen wie man das am besten löst? in 3 Jahren wäre der Vertrag noch nicht zuteilungsreif.

Danke und viele Grüße!
 
K

KarstenausNRW

Nun sagte uns der Finanzierungsberater, dass BSVs, die nach 15 Jahren noch nicht abgeschlossen wären ein Sonderkündigungsrecht hätten.
Dreck. Schon vor mehr als fünf Jahren wurde dies gerichtlich verneint.
Man sagte mir aber von der BHW, dass wenn der Bausparvertrag an die Kreditbank verpfändet wäre, es nicht zu einer Kündigung kommen könnte. Stimmt das?
Das ist genauso ein Unsinn wie die o.g. Aussage.

Tatsächlich ist es so, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in seinen Urteilen vom 21. Februar 2017 deutlich macht, dass Bausparverträge "im Regelfall" 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Bausparkasse Ihnen die Zuteilungsreife mitgeteilt hat.
 
G

Grundaus

Bausparverträge dürfen gekündigt werden wenn sie 10 Jahre zuteilungsreif sind oder überspart sind, beides trifft bei dir nicht zu. Zusätzlich kündigt die Bausparkassen neuerdings wenn der Regelsparbetrag nicht gezahlt wird. Das dürfte bei dir über 650--€/Monat sein.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2025
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