Dass ich Nachbars Hütte hier nicht einfach einstelle, ist sicherlich nachvollziehbar. Ich werde die Tage mal schauen, ob ich trotzdem aussagekräftige Fotos finde.
Es gibt keine Vorgabe, dass die Doppelhausbebauung mit identischen Häusern vorgenommen werden muss, außer der _BPlan_ gibt das vor. Nur weil Bauträger es sich leicht machen und/oder es dem Käufer/Bauherrn kostengünstig anbietet und deshalb einen Zwillingsbau plant, ist das nicht Gesetz noch vorgegeben.
Also ich nehme mit: wenn ich die Doppelhaushälfte mit Keller baue dann ist es zu 80% gut. Dämmung Zwischenwand zu noch nicht vorhandenem Nachbarn mache ich mit Hausbaufirma aus.
Nein, es ist nicht "gut", sondern Deine Privatsache, ob Du mit Keller bauen möchtest. Wenn Du Dich "pro Keller" entscheidest, ist das vor dem Hintergrund der noch unbekannten Entscheidung Deines Nachbarn zu 80% "der sicherere Weg". Die Frage, ob Du die Dämmung an der gemeinsamen Hausseite dauerhaft behalten möchtest, kannst Du nur mit Dir selbst ausmachen. Da wird die Baufirma sagen "Sie sind der Auftraggeber". Zum Beispiel kannst Du an Deiner Hälfte an dieser Seite eine WDVS-Wand machen.
Warum tut man sich das mit einer Doppelhaushälfte an, dass hat doch überhaupt keine Vorteile, vor allem spart man nix da kein gemeinsames Projekt. Dafür aber jahrelang alle Nachteile.