Energieberatung für Anbau *facepalm*

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In der Ruine

In der Ruine

Endlich liegt die Baugenehmigung vor und trotzdem reicht es nicht zum losbauen.
Architekt, Statiker, Bodengutachter, Vermesser reichen natürlich nicht. Für einen schnöden
Anbau darf ich auch noch, laut Baugenehmigung, einen Energieberater bezahlen.
Kein wunder das poppelige Einfamilienhaus heute ~1mio DM kosten. :eek:
 
T

Tom1978

Endlich liegt die Baugenehmigung vor und trotzdem reicht es nicht zum losbauen.
Architekt, Statiker, Bodengutachter, Vermesser reichen natürlich nicht. Für einen schnöden
Anbau darf ich auch noch, laut Baugenehmigung, einen Energieberater bezahlen.
Kein wunder das poppelige Einfamilienhaus heute ~1mio DM kosten. :eek:
Wir haben seit letzter Woche (nach 9,5 Monaten) die Baufreigabe. Die Unternehmen dürfen aber den Bürgersteig nicht überqueren. Denn dafür braucht es eine separate Genehmigung. Als wenn man nicht alles zusammenlegen könnte...
 
R

RE-1407

Bei15 Monaten Wartezeit auf die Baugenehmigung beschwere ich mich mal mit euch :)
Wegen fehlenden Fahrradständer in der Zeichnung :) :) :) ....zum Totlachen...
 
G

guckuck2

Endlich liegt die Baugenehmigung vor und trotzdem reicht es nicht zum losbauen.
Architekt, Statiker, Bodengutachter, Vermesser reichen natürlich nicht. Für einen schnöden
Anbau darf ich auch noch, laut Baugenehmigung, einen Energieberater bezahlen.
Kein wunder das poppelige Einfamilienhaus heute ~1mio DM kosten. :eek:
Der Wärmeschutznachweis ist erforderlich und nix neues, steht überall. Beschwere dich beim Bauherren und dessen Planer.

Wir haben seit letzter Woche (nach 9,5 Monaten) die Baufreigabe. Die Unternehmen dürfen aber den Bürgersteig nicht überqueren. Denn dafür braucht es eine separate Genehmigung. Als wenn man nicht alles zusammenlegen könnte...
Auch hier, beschwere dich beim Bauherren bzw. seinem Planer. Für die Querung hätte man direkt ne Ausnahme mit beantragen können (müssen). Laienfehler.
 
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Tom1978

Der Wärmeschutznachweis ist erforderlich und nix neues, steht überall. Beschwere dich beim Bauherren und dessen Planer.



Auch hier, beschwere dich beim Bauherren bzw. seinem Planer. Für die Querung hätte man direkt ne Ausnahme mit beantragen können (müssen). Laienfehler.
Laut dem Amt, darf die Genehmigung erst mit Vorliegen der Baugenehmigung erfolgen. Bauherr bin ich. Werde aber eine schriftliche Beschwerde an mich schreiben...
 
11ant

11ant

Wir haben seit letzter Woche (nach 9,5 Monaten) die Baufreigabe. Die Unternehmen dürfen aber den Bürgersteig nicht überqueren. Denn dafür braucht es eine separate Genehmigung.
Was ist damit gemeint: der Schutz des Bürgersteiges während der Phase des regelmäßigen Überfahrens mit schweren LKW, in teutonischer Amtsschimmelperfektion selbstverständlich mit beleuchteten Warnbaken, weil die Bohlen ja eine Stolperfalle darstellen (gottseidank nicht meterhoch, sonst müßte man sie ja noch begeländern) und nach DIN EN 0815-4711 ein gewöhnliches Kantenwarnband (in zweifacher Ausfertigung: weiß-rot gestreift für Unbeteiligte, schwarz-gelb gestreift für Beschäftigte) nicht ausreicht ???
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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