Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber

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S

SnomNRW

Danke für Eure Antworten.

Hat jemand Erfahrung was den Heimfall aus Gründen des Eigenbedarfs angeht? Dieser Fall ist im Vertrag nicht geregelt, er schließt ihn also nicht aus, aber auch nicht ein.
 
Tarnari

Tarnari

Das ist ungewöhnlich.
Du hast bestimmt erwähnt, aber mit wem würde der Vertrag nochmal geschlossen?
Im Zweifel den Notar fragen, der sollte es wissen.
 
S

SnomNRW

Das ist ungewöhnlich.
Du hast bestimmt erwähnt, aber mit wem würde der Vertrag nochmal geschlossen?
Im Zweifel den Notar fragen, der sollte es wissen.
Welchen Vertrag meinst du? Vertrag A über das Haus mit Partei 1 und Vertrag B über das Grundstück mit Partei 2, so wie es meistens ist.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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