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ᐅ Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber


Erstellt am: 11.10.20 15:06

SnomNRW11.10.20 15:06
Hallo,

wir haben ein Haus in die engere Wahl genommen, was uns sehr zusagt. Nun geht es an die Finanzierung und es besteht Erbpacht.

Der Verkäufer sagt, der Ebpachtgeber wünscht ein Eigenkapital von min.1/3 des Kaufpreises.

Meine Frage nun:

ist eine solche Forderung legitim und welche Gründe könnte der Erbpachtgeber dafür haben?
Wir sind da etwas verunsichert. Das die Bank sowas bei Erbpacht fordern könnte, klingt noch plausibel, aber der Erbpachtgeber?

Viel Glück
Snom
guckuck211.10.20 15:29
Das ist normal. Du beleihst letztlich kein Grundstück sondern ein Recht, das weniger wert ist als das Grundstück.
Zudem hat der Erbpachtgeber ggf. ein Recht auf Heimfall, dabei fallen ihm aber auch die Grundpfandrechte zu. Auch daher kommt eine Limitierung. Er sichert sich damit ab, nicht Haus und Grundstück an die Bank zu verlieren, also einen Totalverlust zu vermeiden.

Auch die Bank wertet ein Gebäude auf Erbpachtgrundstück ab, weil neben den üblichen Risiken auch die Rechte des Erbpachtgebers berücksichtigt werden müssen.
SnomNRW11.10.20 15:40
guckuck2 schrieb:

Auch die Bank wertet ein Gebäude auf Erbpachtgrundstück ab, weil neben den üblichen Risiken auch die Rechte des Erbpachtgebers berücksichtigt werden müssen.
Danke für die Antwort. D. h. neben dieser Forderung könnte die Bank sagen, Erbpacht x Restlaufzeit möchten wir als zzgl. Sicherheit als Eigenkapital oder z. B. eine Sicherheit über ein anderes Haus als Grundbucheintrag?
nordanney11.10.20 17:10
SnomNRW schrieb:

Wir sind da etwas verunsichert. Das die Bank sowas bei Erbpacht fordern könnte, klingt noch plausibel, aber der Erbpachtgeber?
Eigentlich total unüblich. Würde ich zunächst auch einfach ignorieren und am Ende so finanzieren, wie Ihr möchtet. Im KV dürfte es eine unzulässige Knebelung sein.
guckuck2 schrieb:

Auch die Bank wertet ein Gebäude auf Erbpachtgrundstück ab, weil neben den üblichen Risiken auch die Rechte des Erbpachtgebers berücksichtigt werden müssen.
Das ist aber im normalen Einfamilienhausbereich marginal, da die Einschränkungen durch den Erbbaurechtsvertrag ebenfalls gering sind (wie heißt es so schön bei den Gutachtern: "merkantiler Minderwert").
SnomNRW schrieb:

Danke für die Antwort. D. h. neben dieser Forderung könnte die Bank sagen, Erbpacht x Restlaufzeit möchten wir als zzgl. Sicherheit als Eigenkapital oder z. B. eine Sicherheit über ein anderes Haus als Grundbucheintrag?
Nein, die Bank bewertet das Objekt (im Beleihungswert mit etwas größeren Abschlägen wg/des Erbbaurechts und des verbundenen Vorkaufsrechts) und dann könnt Ihr ganz normal finanzieren. Keine Zusatzsicherheiten o.ä. Auch sind Grundstück. eine Vollfinanzierung oder ähnliche Schweinereien möglich. Wichtig ist für die Bank nur, dass die Finanzierung deutlich kürzer läuft als die Restlaufzeit des Erbbaurechts ist. Das sind meistens 10J. Unterschied.
knalltüte11.10.20 17:24
genau wie es beschrieben hat, haben wir es erlebt (baue auch auf Erbpacht bei nahezu 100% Finanzierung .
ypg11.10.20 17:34
superzapp schrieb:

genau wie es beschrieben hat, haben wir es erlebt (baue auch auf Erbpacht bei nahezu 100% Finanzierung .

Wir auch auf Erbpacht: das ist bankenabhängig. Manche/viele wollen mehr Sicherheit.
Aber das ist ja nicht die Frage des TEs. Er fragt nach den Erbpachtgeber!
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