Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber

4,40 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 06.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber
>> Zum 1. Beitrag <<

S

SnomNRW

Danke für Eure Antworten.

Hat jemand Erfahrung was den Heimfall aus Gründen des Eigenbedarfs angeht? Dieser Fall ist im Vertrag nicht geregelt, er schließt ihn also nicht aus, aber auch nicht ein.
 
Tarnari

Tarnari

Das ist ungewöhnlich.
Du hast bestimmt erwähnt, aber mit wem würde der Vertrag nochmal geschlossen?
Im Zweifel den Notar fragen, der sollte es wissen.
 
S

SnomNRW

Das ist ungewöhnlich.
Du hast bestimmt erwähnt, aber mit wem würde der Vertrag nochmal geschlossen?
Im Zweifel den Notar fragen, der sollte es wissen.
Welchen Vertrag meinst du? Vertrag A über das Haus mit Partei 1 und Vertrag B über das Grundstück mit Partei 2, so wie es meistens ist.
 
Zuletzt aktualisiert 06.12.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3155 Themen mit insgesamt 69184 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
2Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
3Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
4Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
5Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 15
6Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
7Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
8Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
9Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
10Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
11Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18

Oben