Kauf Grundstück mit Erbvorschuss

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Birkenfelder

Birkenfelder

Hallo zusammen,

uns wurde jetzt etwas kurzfristig ein Grundstück in unserem Heimatort angeboten. Wir haben das Glück, dass ich von meiner Familie den Grundstückspreis als Vorschuss auf mein Erbe bekomme.

Jetzt stellt sich uns die Frage, auf wen wir das Grundstück dann schreiben lassen. Auf mich oder uns beide? Was gibt es hier für rechtliche Stolperfallen?

Würde ich rechtlich meiner Frau dann die Hälfte des Grundstücks schenken? Zwecks Zugewinngemeinschaft usw. im Scheidungsfall (ist vll. etwas zu weit vorgegriffen, aber durchdenken muss man es ja auch etwas)?

Dankeschön schon einmal im Voraus für eure Hilfe!
 
11ant

11ant

- Achtung ! - nicht nur, weil ich Nichtjurist bin, ist und ersetzt meine Meinungsäußerung keine Rechtsberatung -
Aus meiner Sicht würde das fragliche Geld (Deine Frau betreffend) in der beschriebenen Konstellation gleich zweimal übergehen, nämlich als Schenkung der Familie an Dich und als Schenkung von Dir an sie. Ein Erbverzicht in der Höhe der direkt an Deine Frau gegebenen Schenkung könnte eleganter sein (?), würde ich an berufener Stelle fragen. Oder gibt es gar gemeinsame Kinder ? ... in jedem Fall sehe ich hier eine Fragestellung, die in einem solchen Forum nur auf der Ebene des Meinungsaustausches (und entsprechend unzureichend) erörtert werden kann.
 
S

Steven

Hallo Birkenfelder

da gibt es sicherlich mehrere Möglichkeiten:
1. Deine Eltern geben dir, sagen wir 100.000 Euro, für das Grundstück. Gleichzeitig verzichtest du (mündlich oder schriftlich) bei dem Antritt auf das Erbe auf 100.000 Euro. Du kaufst das Grundstück und gibst dem Verkäufer die 100.000 Euro. Alles paletti. Sollte in einer normalen Familie so laufen können.
Jetzt kommt das Problem: Kaufst du das Grundstück und lässt es im Grundbuch auf deinen Namen eintragen, gehört dir das Grundstück und du kannst mit dem Haus später machen, was du willst. Deine Frau hat keine Einspruchmöglichkeit. Gut, im Falle einer Scheidung kann sie den Zugewinnausgleich fordern. Aber du allein besitzt das Haus. Wenn du fair bist, nimmst du deine Frau mit ins Grundbuch und ihr regelt vertragsrechtlich (über Notar) den Ausgleich für das Grundstück im Falle einer Scheidung.
2. Deine Eltern schenken dir hochoffiziell die 100.000 Euro (da gibt es einen steuerfreien Betrag). Du zahlst an das Finanzamt die Schenkungssteuer und alle: deine Eltern, du und der Staat haben alles richtig gemacht und sind glücklich.
Dies ist meine Laienmeinung.

Steven
 
W

Wiesel29

Bei Schenkung und Erbe an die Kinder beträgt der Steuerfreibetrag 400.000€ pro Kind. Nach Ablauf einer 10-jährigen Frist kann man den Freibetrag von 400.000€ wieder erneut in Anspruch nehmen sofern genug Vermögen zum verschenken/vererben vorhanden ist.
Sollte innerhalb der Frist ein Sachverhalt eintreten bei dem Kosten vom Staat für den Schenker ( z. B. Pflegeheim) übernommen werden kann der Staat die Rückabwicklung der Schenkung fordern.

Grüße
 
Birkenfelder

Birkenfelder

Hallihallo,

vielen lieben Dank erstmal für eure Antworten!

- Achtung ! - nicht nur, weil ich Nichtjurist bin, ist und ersetzt meine Meinungsäußerung keine Rechtsberatung -
Aus meiner Sicht würde das fragliche Geld (Deine Frau betreffend) in der beschriebenen Konstellation gleich zweimal übergehen, nämlich als Schenkung der Familie an Dich und als Schenkung von Dir an sie. Ein Erbverzicht in der Höhe der direkt an Deine Frau gegebenen Schenkung könnte eleganter sein (?), würde ich an berufener Stelle fragen. Oder gibt es gar gemeinsame Kinder ? ... in jedem Fall sehe ich hier eine Fragestellung, die in einem solchen Forum nur auf der Ebene des Meinungsaustausches (und entsprechend unzureichend) erörtert werden kann.
Ja, wir haben aktuell bisher 1 gemeinsames Kind, ein weiteres soll noch folgen, ist aber noch nicht auf dem Weg. Da ich gerade von der Situation etwas überrannt bin und mich in die Rechtslage noch nicht einarbeiten konnte, suche ich "erstmal" hier nur um Rat, Tipps und Meinungsaustausch. Natürlich werden wir das noch über den Notar mit abklären (lassen). Aber was haben da der/die Kinder mit zu tun?

P.S.: Bist du immer so lange wach?

Hallo Birkenfelder

da gibt es sicherlich mehrere Möglichkeiten:
1. Deine Eltern geben dir, sagen wir 100.000 Euro, für das Grundstück. Gleichzeitig verzichtest du (mündlich oder schriftlich) bei dem Antritt auf das Erbe auf 100.000 Euro. Du kaufst das Grundstück und gibst dem Verkäufer die 100.000 Euro. Alles paletti. Sollte in einer normalen Familie so laufen können.
Jetzt kommt das Problem: Kaufst du das Grundstück und lässt es im Grundbuch auf deinen Namen eintragen, gehört dir das Grundstück und du kannst mit dem Haus später machen, was du willst. Deine Frau hat keine Einspruchmöglichkeit. Gut, im Falle einer Scheidung kann sie den Zugewinnausgleich fordern. Aber du allein besitzt das Haus. Wenn du fair bist, nimmst du deine Frau mit ins Grundbuch und ihr regelt vertragsrechtlich (über Notar) den Ausgleich für das Grundstück im Falle einer Scheidung.
2. Deine Eltern schenken dir hochoffiziell die 100.000 Euro (da gibt es einen steuerfreien Betrag). Du zahlst an das Finanzamt die Schenkungssteuer und alle: deine Eltern, du und der Staat haben alles richtig gemacht und sind glücklich.
Dies ist meine Laienmeinung.

Steven
Das ist auch bisher so meine Tendenz. Wir würden das schriftlich festhalten, (von beiden Seiten mit Unterschrift) dass ich zum Tag X einen Betrag Y als Vorauszahlung bekommen habe und das dann im Erbfall von Gesamtsumme Z abgezogen wird. Ich hoffe ihr wisst was ich meine? Im Grundbuch hätte ich meine Frau aber trotzdem gerne drin stehen, weil sie ja natürlich für das Haus finanziell mit aufkommt.

Bei Schenkung und Erbe an die Kinder beträgt der Steuerfreibetrag 400.000€ pro Kind. Nach Ablauf einer 10-jährigen Frist kann man den Freibetrag von 400.000€ wieder erneut in Anspruch nehmen sofern genug Vermögen zum verschenken/vererben vorhanden ist.
Sollte innerhalb der Frist ein Sachverhalt eintreten bei dem Kosten vom Staat für den Schenker ( z. B. Pflegeheim) übernommen werden kann der Staat die Rückabwicklung der Schenkung fordern.

Grüße
Diesen Steuerfreibetrag von 400.000€ habe ich bereits so im Kopf gehabt. Diesen werden wir aber nicht mal ansatzweise erreichen mit dem Grundstückspreis. Wir hoffen natürlich, dass meine Familie nicht so "schnell" pflegebedürftig wird. Aber man weiß ja nie, wie das Leben noch mit einem spielt.

Auf jedenfall nochmals vielen Dank für eure Hinweise!

Das ist schon etwas aufregend, wenn aus dem Traum nach Grundbesitz und Hausbau auf einmal so schnell etwas konkretes werden kann!
 
11ant

11ant

Natürlich werden wir das noch über den Notar mit abklären (lassen). Aber was haben da der/die Kinder mit zu tun?
Ich finde den Sachverhalt zu komplex, als daß man ihn nur mit einem Anwalt, Notar, Vermögens- oder Steuerberater erörtern sollte (da gehört ein "und" zwischen). Gemeinsame Kinder - ibs. wo die in der Regel auch typische Erben ihrer Eltern sind - sind gewissermaßen die geborenen Idealbegünstigten von Vermögen, die man scheidungssicher anlegen will. Da man vorgeburtlich noch keine Rechtsfähigkeit erlangen kann, beschränkt sich das leider auf die schon vorhandenen Kinder.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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