Und was soll bei ner Windböe passieren? Wenn da was passiert ist die Fa. dran da der Kran dann nicht ordnungsgemäß aufgestellt, nicht du als Grundstückseigentümer. Ansonsten würde die Gemeinde dir auch keinen Kran auf öffentlichem Grund aufstellen lassen.was ist das für ein Problem es schriftlich zu fixieren. Kommt ne windböe und dann ??
der geschädigte wird auf euch grundstücjseigentümer kommen
und dann wenn er sein Garten fertig hat lässt er euch nicht darauf
Nö. Niemand weiß bis jetzt, wie groß das Grundstück ist. Wir haben jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass alles von den Bauleuten genutzt wird, wenn man es nicht verbietet. Da wurde völlig unnötig in die äußerste Ecke des Grundstücks mit Baggern gefahren (bei über 2000m²), obwohl wir extra drum gebeten hatten, nur den vorderen Teil des Grundstücks zu nutzen.Garten verdichten?? wie Rick schon sagte wird man da eh ran müssen etc,
Man pinkelt ja seinem GU nicht ans Bein, wenn er noch nicht mal nen Stein gesetzt hat. Zumal der persönlich ja auch nicht mit dem einfältigen Baggerfahrer gerechnet hatte.In deinem Fall z.B. hatte derjenige ja gar kein Recht diesen Teil des Grundstückes zu betreten und ist für Schäden haftbar zu machen. Auch ohne Vertrag.