Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück

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B

bortel

unser Kran stand auch auf dem Nachbargrundstück-->auf Vlies, dann aufgeschottert, so konnte alles nach Abbau wieder so hergerichtet werden wie es vorher war, ich gab mein Wort dazu. So einfach kann das gehen.
 
H

HilfeHilfe

was ist das für ein Problem es schriftlich zu fixieren. Kommt ne windböe und dann ??

der geschädigte wird auf euch grundstücjseigentümer kommen

und dann wenn er sein Garten fertig hat lässt er euch nicht darauf
 
G

Grantlhaua

was ist das für ein Problem es schriftlich zu fixieren. Kommt ne windböe und dann ??

der geschädigte wird auf euch grundstücjseigentümer kommen

und dann wenn er sein Garten fertig hat lässt er euch nicht darauf
Und was soll bei ner Windböe passieren? Wenn da was passiert ist die Fa. dran da der Kran dann nicht ordnungsgemäß aufgestellt, nicht du als Grundstückseigentümer. Ansonsten würde die Gemeinde dir auch keinen Kran auf öffentlichem Grund aufstellen lassen.

Was auch verständlich ist, dass der Kran nicht in nen fertigen Garten kommt. Aber Mann kann sich ja arrangieren indem der TE z.b. den selben Kranplatz nutzt und der entsprechend schon hergerichtet ist oder eben der Kranplatz in der Einfahrt liegt, sodass der Mineralbeton drin bleiben kann.
 
kaho674

kaho674

Garten verdichten?? wie Rick schon sagte wird man da eh ran müssen etc,
Nö. Niemand weiß bis jetzt, wie groß das Grundstück ist. Wir haben jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass alles von den Bauleuten genutzt wird, wenn man es nicht verbietet. Da wurde völlig unnötig in die äußerste Ecke des Grundstücks mit Baggern gefahren (bei über 2000m²), obwohl wir extra drum gebeten hatten, nur den vorderen Teil des Grundstücks zu nutzen.

Die ganze Fläche wieder aufzulockern oder neu zu machen - frag mal beim Garten-Landschaftsbauer, was er für 2000m² haben will! Also wir konnten es nicht bezahlen und haben uns sehr über diese Verdichtung und Zerstörung geärgert.

Ergo: Kran aufstellen ja - aber wo und wie würde ich genau festlegen.
 
G

Grantlhaua

Aber noch mal, dafür brauch ich doch keinen Vertrag.

@kaho674
In deinem Fall z.B. hatte derjenige ja gar kein Recht diesen Teil des Grundstückes zu betreten und ist für Schäden haftbar zu machen. Auch ohne Vertrag.

Vielleicht leben wir hier auch noch in einer idealen Welt in der man bei nem Bier auf der Baustelle viel erreichen kann, ich weiß es nicht...
 
kaho674

kaho674

In deinem Fall z.B. hatte derjenige ja gar kein Recht diesen Teil des Grundstückes zu betreten und ist für Schäden haftbar zu machen. Auch ohne Vertrag.
Man pinkelt ja seinem GU nicht ans Bein, wenn er noch nicht mal nen Stein gesetzt hat. Zumal der persönlich ja auch nicht mit dem einfältigen Baggerfahrer gerechnet hatte.
Sowas eben besser vorher exakt klären. Das erhält die Freundschaft.

Wenn ich Bauarbeiter auf meinLand lasse und die irgendwo nicht hin sollen, kommt seitdem immer Absperrband dran (z.B. Bäume oder Brunnenlöcher). Das wirkt total! Da sind die darauf trainiert, Du glaubst es nicht!
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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