Also der Punkt ist, falls etwas nicht stimmen sollte, wie wir uns das vorstellen, dann zahlen wir den Notar schon.Da hat Karsten schon recht. Den Vertrags setzt ja euer Notar auf. Dh. er kennt Ihn und kann den Vertrag erklären.
Euch liegt ja scheinbar schon ein Vertragsentwurf vor. Warum macht Ihr nicht einen Termin mit eurem/dem Notar aus? Dafür bekommt er ja auch eine Stange Geld.
Und macht euch keinen Kopf, es gibt keine doofen Fragen. Wenn Ihr meint, dass z.B. die Grundstücksteilung im Vertrag nicht genügend geregelt ist, dann Veto einlegen und um Korrektur bitten. Denn mit aufgedröselten Abkürzungen ist es ja nicht getan. Das ist wie mit dem Arbeitszeugnis, dort erkennt man auch nicht auf anhieb ob nachteilig formuliert wurde.
Also ab zum Notar :)
Der Notar zitiert doch das, was der Verkäufer möchte. Also ticken Pro Verkäufer?Sorry, aber, es geht hier um ne Menge Geld.
1. Ansprechpartner ist der Notar. Keine Frage ist zu doof ihn zu fragen; schließlich bekommt er ne Menge Geld. Allerdings sollte man die Frage nicht erst bei der Termin der Unterzeichnung stellen.
2. Ein Notar ist zu neutralität verplfichtet, sprich keine Partei.
hört sich nach einem Fall an, in dem es Sinn man vertragsrechtliche Unterstützung zu holen. Das wäre dann ein RA eures vertrauens.
Ähm... wir reden schon von einem Kaufvertrag denn ein Notar erstellt hat, oder?Also der Punkt ist, falls etwas nicht stimmen sollte, wie wir uns das vorstellen, dann zahlen wir den Notar schon.
Der Makler bzw. Verkäufer hat einen Notar ausgesucht bzw. beauftragt.Ähm... wir reden schon von einem Kaufvertrag denn ein Notar erstellt hat, oder?
Ein Kaufvertrag ohne notarielle Beurkundung ist ungültig.
Dh. alles was dir der Verkäufer auf ein Blatt Papier oder eine Serviette schreibt, auch wenn Ihr beide unterschreibt ist ungültig.
Ihr kauft hier kein Auto, TV oder Handy.
Also wir dürfen den Notar im Ort nehmen?Der Käufer beauftragt und bezahlt den Notar in D. Immer. Also sucht er ihn auch aus.
Der Notar gestaltet den Vertrag genau so, wie es beide! Parteien möchten. sonst würde eine der beiden ja auch nicht unterschreiben. er gestaltet nichts Rechtswidriges oder den Anderen grob Übervorteilendes.
Vermessung: Wer zahlt die? Das müsst ihr - Käufer und Verkäufer-aushandeln. der Notar schreibt, wie ihr es wollt.
Ergebnis der Vermessung:
Entweder Festpreis oder- falls gewünscht- ihr definiert qm Preis mit dem Risiko, ggf. auch nachzahlen zu müssen, weil die Vermessung ja auch zugunsten des Vk. ausgehen kann. Wegen 2-3 qm lohnt doch der Aufwand nicht.
Wie gesagt: Redet mit dem Notar. Wenn es Euch alles zu windig ist: dann platzt die Sache eben.
Vorsicht; nicht das ihr stillschweigend schon dem jetzigen Notar Auftrag schon zugestimmt hat.Also wir dürfen den Notar im Ort nehmen?