ich habe mal die Unterschiede markiert - es besteht doch lediglich eine Architektenbindung, die Baufirma kann man sich doch immer noch frei aussuchen, oder?Kaufst Du das Grundstück, ohne Dich von der Bindung an den Architekten frei zu kaufen - entfällt die Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstücks- wie auch Hausanteil. Siehe EuGH, Urteil v. 27.11.2008, C - 156/08.
Gemäß diesem Urteil *"kommt eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht."
Das liest sich im Eingangspost:ich habe mal die Unterschiede markiert - es besteht doch lediglich eine Architektenbindung, die Baufirma kann man sich doch immer noch frei aussuchen, oder?
"für mich" anders. Also der Architekt erstellt die Pläne bis hin zu den Werkplänen und schlägt in der Folge auch die Handwerker vor oder alternativ, baut zum Festpreis mit festem Handwerkerstamm.Beim Gespräch mit dem Makler wurde uns allerdings mitgeteilt, dass wir das Grundstück nur bekommen, wenn wir mit diesem Architekten bauen oder wenn wir dies nicht möchten, können wir uns für Summe X auch raus kaufen.