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Also, ich muss dazu sagen, dass das Grundstück, das mich interessiert im Außenbereich liegt, aber in der Anzeige steht, darauf könnten mehrere kleinere Leichtbauten gebaut werden.
Was genau hier Leichtbauten heißt, weiß ich leider nicht. Morgen habe ich einen Termin mit dem Makler und da werde ich das klären.
Der Makler meinte damit die 20m3, die man im Außenbereich genehmigungsfrei bauen darf. Aber das gilt nur für Baden-Württemberg und nicht für Hessen. Ich denke, da hat er sich geirrt. Ich abe nichmal in der Gemeinde nachgefragt und warte auf Antwort.
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