Baugesetzbuch §35 - Bauen im Außenbereich

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 30.05.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Baugesetzbuch §35 - Bauen im Außenbereich
>> Zum 1. Beitrag <<

N

neffetshd

Also, ich muss dazu sagen, dass das Grundstück, das mich interessiert im Außenbereich liegt, aber in der Anzeige steht, darauf könnten mehrere kleinere Leichtbauten gebaut werden.
Was genau hier Leichtbauten heißt, weiß ich leider nicht. Morgen habe ich einen Termin mit dem Makler und da werde ich das klären.
 
N

neffetshd

Aber den Gesetzestext mit der Photovoltaikanlage habe ich jetzt auch verstanden.
Vielen Dank für die Klärung!!
 
N

neffetshd

Und? Was hat der Makler erzählt?
Der Makler meinte damit die 20m3, die man im Außenbereich genehmigungsfrei bauen darf. Aber das gilt nur für Baden-Württemberg und nicht für Hessen. Ich denke, da hat er sich geirrt. Ich abe nichmal in der Gemeinde nachgefragt und warte auf Antwort.
 
Zuletzt aktualisiert 30.05.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3138 Themen mit insgesamt 42408 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben