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Escroda
Theoretisch schon. In der Praxis scheitert es meist anBesteht nicht vorab selber die Möglichkeit nachzumessen, ob die Abstände schon mal grob passen?
- fehlenden geeigneten Messwerkzeugen
- örtlichen Hindernissen wie Schuppen oder Pflanzen
- unverständlichen Vermessungsunterlagen
- Fehldeutung der Messergebnisse
- fehlende mathematische/geometrische Kenntnisse
Nur, wenn man sich auf die Vermarkungen verlassen möchte. Für den Bau reicht es, vorübergehend die richtige Lage anzuzeigen.Wäre es denn wichtig, ob die korrekt liegen?
Wenn man sie nicht überprüft und nach den falschen Steinen baut, kommt es darauf an, was falsch ist, wie groß der Fehler ist und wie weit der Bau vorangeschritten ist, wenn der Fehler bemerkt wird. Das reicht dann von Duldung über Entschädigung, Überbaurente, Neuparzellierung bis hin zu Rückbau.Was passiert wenn die Steine falsch wären?
Einige cm auf städtischem Grund sind meist unbeachtlich (außer der Gehweg hat nicht mehr die erforderliche Mindestbreite). Beim Nachbarn kommt es darauf an, ob ein Schaden beziffert werden kann. Um 0,2m² Gartenverlust wird sich kein Gericht kümmern. Wenn der aber seine Fertiggarage wegen des Überbaus nicht mehr in die Lücke bekommt, könnte man für die Mehrkosten der individuellen Erstellung aufkommen müssen.Ergeben sich da irgendwelche Ansprüche?