Geschossflächenzahl - Bedeutung für Bauvorhaben

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nagner99

Guten Tag,

ich beabsichtige ein Grundstück in einem bestehenden Baugebiet zu kaufen (in Hessen). Im Bebauungsplan, der aus 2005 stammt, wird die Traufhöhe mit 4m ab Bodenkante EG angegeben sowie die Firsthöhe mit 5m ab Oberkannte oberstes Vollgeschoss.
Die Geschossanzahl ist auf 1 begrenzt.

Die ursprünglich angedachte Stadtvilla können wir bei der Traufhöhe vermutlich sowieso vergessen, aber heißt maximale Geschossanzahl 1, dass ich auch keinen Keller sowie Dachgeschoss mit entsprechend Schrägen ausbauen darf?

Viele Grüße
 
11ant

11ant

Im Bebauungsplan, der aus 2005 stammt, wird die Traufhöhe mit 4m ab Bodenkante EG angegeben sowie die Firsthöhe mit 5m ab Oberkannte oberstes Vollgeschoss.
Die Geschossanzahl ist auf 1 begrenzt.
Letztere ist eine sehr außergewöhnliche Definition, aber immerhin laienverständlich, jedenfalls für die Verhältnisse von Bebauungsplantexten. Begrenzt ist offenbar wie üblich nur die Zahl der Vollgeschosse.
aber heißt maximale Geschossanzahl 1, dass ich auch keinen Keller sowie Dachgeschoss mit entsprechend Schrägen ausbauen darf?
Nein. Offenbar will man ein Dachgeschoss mit etwa einem Meter Kniestock und insgesamt einer ganz passablen Nutzbarkeit ermöglichen. Beim Keller mußt Du natürlich achtgeben, daraus kein Vollgeschoss zu machen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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