N
nagner99
Guten Tag,
ich beabsichtige ein Grundstück in einem bestehenden Baugebiet zu kaufen (in Hessen). Im Bebauungsplan, der aus 2005 stammt, wird die Traufhöhe mit 4m ab Bodenkante EG angegeben sowie die Firsthöhe mit 5m ab Oberkannte oberstes Vollgeschoss.
Die Geschossanzahl ist auf 1 begrenzt.
Die ursprünglich angedachte Stadtvilla können wir bei der Traufhöhe vermutlich sowieso vergessen, aber heißt maximale Geschossanzahl 1, dass ich auch keinen Keller sowie Dachgeschoss mit entsprechend Schrägen ausbauen darf?
Viele Grüße
ich beabsichtige ein Grundstück in einem bestehenden Baugebiet zu kaufen (in Hessen). Im Bebauungsplan, der aus 2005 stammt, wird die Traufhöhe mit 4m ab Bodenkante EG angegeben sowie die Firsthöhe mit 5m ab Oberkannte oberstes Vollgeschoss.
Die Geschossanzahl ist auf 1 begrenzt.
Die ursprünglich angedachte Stadtvilla können wir bei der Traufhöhe vermutlich sowieso vergessen, aber heißt maximale Geschossanzahl 1, dass ich auch keinen Keller sowie Dachgeschoss mit entsprechend Schrägen ausbauen darf?
Viele Grüße