K
Käfer
Guten Tag zusammen,
ich habe hier schon seit einiger Zeit mitgelesen und möchte heute mal meine erste Frage formulieren:
Wir bauen mit einem Bauträger ein zweigeschossiges Mssivhaus ohne Keller, das die KfW-70-Anforderungen (Energieeinsparverordnung 2009) erfüllen soll. Hierzu habe ich eine recht ausführliche Energiebedarfsberechnung mit Einzelnachweisen erhalten.
Die Energiebedarfsberechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen aufgrund des spezifischen Transmissionswärmeverlust und des grundflächenbezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs eingehalten werden. --> Nachweis Kfw 70 erfüllt.....
Aber:
1) Bauteilberechnung Bodenplatte: U >= 0,35 W/m²K
2) Bauteilberechnung OG-Decke mit Estrich: U >= 0,2 W/m²K (+0,008)
In der Summe verstehe ich es jetzt so, dass der teilweise etwas schlechtere Wärmeschutz (Energieeinsparverordnung 2009) z.B. durch sonstige Maßnahmen wie z.B. Solaranergie oder Lüftungsanlage kompensiert werden.
Frage:
Ist das Vorgehen rein formal so in Ordnung, wenn Einzelnachweise der Bauteile die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nicht erfüllen? Diese Frage stellt sich für mich rein formal, unabhängig von sonstigen Vertragsinhalten.
Gruß
der Käfer
ich habe hier schon seit einiger Zeit mitgelesen und möchte heute mal meine erste Frage formulieren:
Wir bauen mit einem Bauträger ein zweigeschossiges Mssivhaus ohne Keller, das die KfW-70-Anforderungen (Energieeinsparverordnung 2009) erfüllen soll. Hierzu habe ich eine recht ausführliche Energiebedarfsberechnung mit Einzelnachweisen erhalten.
Die Energiebedarfsberechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen aufgrund des spezifischen Transmissionswärmeverlust und des grundflächenbezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs eingehalten werden. --> Nachweis Kfw 70 erfüllt.....
Aber:
1) Bauteilberechnung Bodenplatte: U >= 0,35 W/m²K
2) Bauteilberechnung OG-Decke mit Estrich: U >= 0,2 W/m²K (+0,008)
In der Summe verstehe ich es jetzt so, dass der teilweise etwas schlechtere Wärmeschutz (Energieeinsparverordnung 2009) z.B. durch sonstige Maßnahmen wie z.B. Solaranergie oder Lüftungsanlage kompensiert werden.
Frage:
Ist das Vorgehen rein formal so in Ordnung, wenn Einzelnachweise der Bauteile die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nicht erfüllen? Diese Frage stellt sich für mich rein formal, unabhängig von sonstigen Vertragsinhalten.
Gruß
der Käfer