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Monk
Hallo Allerseits, ich hätte da einmal eine Frage an Euch. Ich bin Besitzer einer Doppelhaushälfte=Doppelhaushälfte. Beide Doppelhaushälfte befinden sich auf einem Grundstück, durch die Teilungserklärung ist soweit alles geregelt. Nun möchte der Nachbar eine Seite seiner Doppelhaushälfte von außen dämmen. Ich hatte ihn dies untersagt da es optisch "bescheiden" aussehen würde und ich "Probleme" für meine Doppelhaushälfte befürchte. Leider gibt die Teilungserklärung darüber nichts her d.h. ob er dies ohne Genehmigung von mir einfach so handhaben darf! Weis hier vlt. jemand darüber Bescheid? Es grüßt Monk