S
saibot
Hallo zusammen,
wir haben nun nach fast 5 Monaten unsere Baugenehmigung bekommen.
Dazu hab ich mal eine Frage in die Runde wie man das zu interpretieren hat.
Also, im Bebauungsplan steht das hier:
Garagen und überdachte Stellplätze sind an das Hauptgebäude angebaut, nur mit Satteldach oder abgeschlepptem Pultdach zulässig.
Die Dachneigung der Garagendächer muss mind. 25° betragen.
Bei begrünten Dächern können geringere Dachneigungen (mind 10°) zugelassen werden.
Im Baugesuch hatten wir ein Doppelcarport geplant, an das Haus angebaut, mit begrüntem Flachdach. In den Zeichnungen haben wir dazugeschrieben "Befreiung Flachdach".
In der Baugenehmigung steht nun das hier:
"Nach §§56 Abs. 6, 74 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung i.V.m. Nr. 2 der örtlichen Bauvorschriften wird hinsichtlich der Verpflichtung zur Begrünung des Carports eine Befreiung erteilt."
Also eigentlich wollten wir die Befreiung fürs Flachdach, haben jetzt aber eine Befreiung für die Begrünung bekommen.
Aber die Zeichnungen wurden genehmigt mit begrüntem Flachdach, kann ich jetzt davon ausgehen, dass ich ein Flachdach ohne Begrünung bauen darf?
wir haben nun nach fast 5 Monaten unsere Baugenehmigung bekommen.
Dazu hab ich mal eine Frage in die Runde wie man das zu interpretieren hat.
Also, im Bebauungsplan steht das hier:
Garagen und überdachte Stellplätze sind an das Hauptgebäude angebaut, nur mit Satteldach oder abgeschlepptem Pultdach zulässig.
Die Dachneigung der Garagendächer muss mind. 25° betragen.
Bei begrünten Dächern können geringere Dachneigungen (mind 10°) zugelassen werden.
Im Baugesuch hatten wir ein Doppelcarport geplant, an das Haus angebaut, mit begrüntem Flachdach. In den Zeichnungen haben wir dazugeschrieben "Befreiung Flachdach".
In der Baugenehmigung steht nun das hier:
"Nach §§56 Abs. 6, 74 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung i.V.m. Nr. 2 der örtlichen Bauvorschriften wird hinsichtlich der Verpflichtung zur Begrünung des Carports eine Befreiung erteilt."
Also eigentlich wollten wir die Befreiung fürs Flachdach, haben jetzt aber eine Befreiung für die Begrünung bekommen.
Aber die Zeichnungen wurden genehmigt mit begrüntem Flachdach, kann ich jetzt davon ausgehen, dass ich ein Flachdach ohne Begrünung bauen darf?