M
mading
Hallo zusammen,
Wir stehen nun kurz davor, den Vertrag mit unserem Häuslebauer zu unterschreiben. Der Vertrag basiert auf dem VOB Teil B und C. Ich habe mir mal den Teil B durch gelesen.
Damit wir den Bauantrag stellen können, müssen wir den Bauvertrag unterschreiben, da wir ein Massivhaus Schlüsselfertig inkl.aller Architekten und Antragsleistungen bauen. Nun stelle ich mir die Frage, ob wir aus dem Bauvertrag nach VOB raus kommen, sollten wir keinen Baugenehmigung bekommen. Kann mir jemand dazu einen Tipp geben? Nicht, dass ein Organ der Gemeinde, Ortschaftsrat oder das Landratsamt generell nein sagt und wir dann im Zugzwang sind, den Vertrag generell zu erfüllen, obwohl wir nicht bauen können.
Wenn ich den Artikel im VOB Teil B zur Kündigung richtig verstehe,können wir kündigen, müssen aber natürlich die anteilig angefallenen Kosten für Architekt, Bauantrag etc. begleichen.
Die Wahrscheinlichkeit ist recht gering, da das Grundstück bereits erschlossen ist. Grundsätzlich kann darauf gebaut werden. Die Entwürfe müssen also natürlich noch durch die Organe. Auch kann für die Sole Wärmepumpe gebohrt werden (OK vom Landratsamt). Ich möchte hier einfach nur sicher gehen.
Danke!
Mading
Wir stehen nun kurz davor, den Vertrag mit unserem Häuslebauer zu unterschreiben. Der Vertrag basiert auf dem VOB Teil B und C. Ich habe mir mal den Teil B durch gelesen.
Damit wir den Bauantrag stellen können, müssen wir den Bauvertrag unterschreiben, da wir ein Massivhaus Schlüsselfertig inkl.aller Architekten und Antragsleistungen bauen. Nun stelle ich mir die Frage, ob wir aus dem Bauvertrag nach VOB raus kommen, sollten wir keinen Baugenehmigung bekommen. Kann mir jemand dazu einen Tipp geben? Nicht, dass ein Organ der Gemeinde, Ortschaftsrat oder das Landratsamt generell nein sagt und wir dann im Zugzwang sind, den Vertrag generell zu erfüllen, obwohl wir nicht bauen können.
Wenn ich den Artikel im VOB Teil B zur Kündigung richtig verstehe,können wir kündigen, müssen aber natürlich die anteilig angefallenen Kosten für Architekt, Bauantrag etc. begleichen.
Die Wahrscheinlichkeit ist recht gering, da das Grundstück bereits erschlossen ist. Grundsätzlich kann darauf gebaut werden. Die Entwürfe müssen also natürlich noch durch die Organe. Auch kann für die Sole Wärmepumpe gebohrt werden (OK vom Landratsamt). Ich möchte hier einfach nur sicher gehen.
Danke!
Mading