Architekt will ohne HOAI abrechnen!

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E

E.Curb

Weil der Architekt sich strikt an die HOAI zu halten hat. Da gibt's. keinen weg dran vorbei. Er kann kein Haus zum Festpreis verkaufen, so wie es ein Unternehmer macht.
Wenn ein Architekt also ein Haus für, sagen wir mal, 200.000 Euro verkauft,dann ist er GU/GÜ/BT und kein Architekt, obwohl er natürlich ausgebildeter Architekt sein kann
 
N

nordanney

Da er aber das Haus mit einer eigenen Baugesellschaft baut, gibt es evtl. Vereinbarungen zwischen ihm und der GmbH. Er ist - wie schon von Bauexperte angemerkt - eher GU/GÜ. Das ist doch keine ungewöhnliche Konstellation. Die Frage, die sich mir stellt, ist die der abzuschließen den Verträge. Hier sollte vorab genau geprüft werden...
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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