A
Appel2000
Einen schönen guten Abend Euch allen!
Ich habe eine Frage zu Baulasten, im speziellen zu einer Abstandsflächenbaulast.
Situation:
Unser künftiger Nachbar hat seine Garage auf die gemeinsame Grenze gesetzt.
Die Garage ist etwas höher als "normal", daher hat er sich eine Abstandsflächenbaulast eingetragen (Grundstücke gehören noch beide ihm)
Das bedeutet nun ja im ersten Schritt, dass wir "seine" 3 Meter Grenzabstand bei uns auf dem Grundstück, und auch "unsere" 3 Meter einhalten müssen. Also in Summe gehen uns an dieser 6 Meter bebaubare Fläche verloren. Korrekt?
Nach den ersten Diskussionen hat er nun argumentiert, dass wenn wir tatsächlich in dieser (siehe oben) Fläche bauen wollen, dann würde er unseren Bauantrag / die Pläne natürlich mit unterschreiben, so dass wir hier aufgrund seiner Baulast keine Probleme mit der Genehmigung bekommen. Also seine Baulast sozusagen "heilen".
4 Fragen hierzu:
1.) Ist es tatsächlich so einfach, mit dem Thema umzugehen, wie er hier vorschlägt?
2.) Wenn dem so ist, wieso gibt es dann überhaupt den "komplizierteren" Weg mit der (Abstandsflächen-)Baulast?
3.) Wenn es so einfach ist, wo bekomme ich diesbezüglich Rechtssicherheit? Also kann unser Bauamt diese Vorgehensweise grundsätzlich bestätigen, auch wenn derzeit von uns kein konkreter Bauantrag vorliegt. Also nach dem Motto: Ja, wir Bauamt bestätigen, dass wenn Ihr in der "Baulastfläche" bauen wollt, geht das mit Zustimmung des Nachbars
4.) Können wir uns auch gegenseitig eine Baulast einräumen? Also wir tragen uns somit ebenfalls eine Last ein, damit wir ebenfalls den Abstand nicht einhalten müssen? Oder geht das "wechselseitig" nicht?
Ja ich weiss,
ist etwas kompliziert.
Wir wollen aber nicht direkt in der Nachbarschaft in den Clinch gehen, dahor lote ich die Möglichkeiten lieber vorab aus.
Danke und viele Grüße
Ich habe eine Frage zu Baulasten, im speziellen zu einer Abstandsflächenbaulast.
Situation:
Unser künftiger Nachbar hat seine Garage auf die gemeinsame Grenze gesetzt.
Die Garage ist etwas höher als "normal", daher hat er sich eine Abstandsflächenbaulast eingetragen (Grundstücke gehören noch beide ihm)
Das bedeutet nun ja im ersten Schritt, dass wir "seine" 3 Meter Grenzabstand bei uns auf dem Grundstück, und auch "unsere" 3 Meter einhalten müssen. Also in Summe gehen uns an dieser 6 Meter bebaubare Fläche verloren. Korrekt?
Nach den ersten Diskussionen hat er nun argumentiert, dass wenn wir tatsächlich in dieser (siehe oben) Fläche bauen wollen, dann würde er unseren Bauantrag / die Pläne natürlich mit unterschreiben, so dass wir hier aufgrund seiner Baulast keine Probleme mit der Genehmigung bekommen. Also seine Baulast sozusagen "heilen".
4 Fragen hierzu:
1.) Ist es tatsächlich so einfach, mit dem Thema umzugehen, wie er hier vorschlägt?
2.) Wenn dem so ist, wieso gibt es dann überhaupt den "komplizierteren" Weg mit der (Abstandsflächen-)Baulast?
3.) Wenn es so einfach ist, wo bekomme ich diesbezüglich Rechtssicherheit? Also kann unser Bauamt diese Vorgehensweise grundsätzlich bestätigen, auch wenn derzeit von uns kein konkreter Bauantrag vorliegt. Also nach dem Motto: Ja, wir Bauamt bestätigen, dass wenn Ihr in der "Baulastfläche" bauen wollt, geht das mit Zustimmung des Nachbars
4.) Können wir uns auch gegenseitig eine Baulast einräumen? Also wir tragen uns somit ebenfalls eine Last ein, damit wir ebenfalls den Abstand nicht einhalten müssen? Oder geht das "wechselseitig" nicht?
Ja ich weiss,
ist etwas kompliziert.
Wir wollen aber nicht direkt in der Nachbarschaft in den Clinch gehen, dahor lote ich die Möglichkeiten lieber vorab aus.
Danke und viele Grüße