11ant
Zu schmal nicht, aber man spricht den Bauherren ´mal auf den Unterschied an.Und wegen 1000€ Genehmigungsgebühren macht man die Terrasse doch nicht absichtlich zu schmal.
Zu schmal nicht, aber man spricht den Bauherren ´mal auf den Unterschied an.Und wegen 1000€ Genehmigungsgebühren macht man die Terrasse doch nicht absichtlich zu schmal.
Ich denke, Du hast Glück gehabt, dass deine Sondergenehmigungen nichts mit den Festsetzungen des B-Planes zu tun hatten. Sobald Du von den Festsetzungen abweichst, verlangt das Bauamt ein genehmigungsverfahren. Theoretisch kann man sich im Vorfeld befreien lassen, ein praktischer Fall ist mir allerdings nicht bekannt, da dieses Stückwerk zusätzlich Zeit kostet. Zudem muss auch der Architekt mitmachen. Er übernimmt im Kenntnisgabeverfahren die volle Verantwortung. Wenn er irgendetwas überliest oder falsch interpretiert, haftet er; im Genehmigungsverfahren ist erst mal die Behörde dran.Welche Gründe gibt es ein Baugenehmigung Verfahren statt einer kenntnisgabe zu wählen?
Dann haben die wohl billiger gebaut oder die Bausumme schöngerechnet.Aber er meinte auch, dass alle seine Bekannten, die dort gebaut haben nicht mehr als 1500 gezahlt hätten...
Was hat das mit dem Jahr 2015 zu tun?Freistellungsverfahren geht wohl seit 2015 nicht mehr, da die Terrasse ein paar cm außerhalb des Baufensters liegt und man dafür angeblich eine Sondergenehmigung bräuchte.
Die Terrasse hat der Architekt so festgelegt. Weil uns das erst mal nicht wichtig war.50cm Terrasse kürzer und schon ist der Architekt schuld ... man kann sich das Leben auch schön reden. Die Terrasse ist im Plan, jeder kann sie sehen, auch der Bauherr. Wenn der 50cm mehr will, dann bekommt er sie. So einfach. Der Architekt hat doch nicht nach Gusto die Tiefe der Terrasse festelegt?
Und wegen 1000€ Genehmigungsgebühren macht man die Terrasse doch nicht absichtlich zu schmal.
Pforzheim hat ab 2015 die Regelung abgeschafft, dass Sondergenehmigungen beim Freisteller möglich sind.Was hat das mit dem Jahr 2015 zu tun?
Ja, aber es steht der Genehmigungsbehörde frei, ob sie Abweichungen vom Bebauungsplan oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften außerhalb des Kenntnisgabeverfahrens gesondert prüft und zulässt oder bei solchen Abweichungen grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren verlangt. Offenbar hat Pforzheim mit losgelösten Sondergenehmigungen keine guten Erfahrungen gemacht.Ergibt sich das Verfahren nicht aus der Landesbauordnung?