Problem mit Sichtdreieck im Bebauungsplan

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B

BinoBaby

Hallo zusammen,

Wir haben von der Gemeinde unseres Dorfes ein Grundstück gekauft und wollen noch dieses Jahr mit dem Bau eines Einfamilienhaus beginnen.

Ich habe zwar vor dem Kauf den Bebauungsplan rauf und runter studiert, aber es kam wie’s kommen mußte: Ein Detail habe ich übersehen und nun ist der Jammer groß.

Wir müssen auf dem Grundstück ein riesiges Sichtdreieck einhalten (Sichtdreiecke sind von jeglicher Bebauung und Bepflanzung über 80 cm Höhe freizuhalten)
Dieses Sichtdreieck beansprucht rund 150 qm unseres 680 qm großen Grundstücks.

Nun ist es so, dass zu der Zeit als der Bebauungsplan erstellt wurde (1996), dieses Sichtdreieck wohl schon Sinn gemacht haben mag. Die Straße, an der unser Grundstück liegt, war zu der Zeit eine Kreisstraße und es herrschte reger Verkehr.
Mittlerweile hat sich die Verkehrsführung jedoch im Jahr 2006 komplett geändert; es wurde eine Umgehung gebaut, die Straße an der unser Grundstück liegt wurde begradigt und ist auch keine Kreisstraße mehr.

Meine Frage:
- Gibt es irgendeine Grundlage, nach der sich die Größenberechnung eines Sichtdreiecks richten muß?
- Wer legt überhaupt fest, wo ein Sichtdreieck hinkommt?
- Habe ich eine Chance, irgendwo die “Streichung” dieses Sichtfensters aus dem Bebauungsplan zu verlangen?
- Wenn ja, wo?

Dieses blöde Dreieck beeinträchtigt die Nutzung des Grundstücks natürlich extrem. Wenn ich fast ein Viertel des Grundstücks nur 80 cm hoch bepflanzen darf, kann ich meine Terrassenmöbel ja gleich auf die Straße stellen :-(

Hat irgendjemand eine Idee, die mir weiterhelfen könnte?

Vielen Dank im Voraus von Karin
 
D

DG

Gemeinde/Bauamt bzw. die Behörde, die für die jeweilige Straße zuständig ist. Auch wenn es sich immer noch um eine Kreisstraße handeln sollte, sollte Dir Deine Gemeinde sagen oder mit der zuständigen Behörde abklären können, ob auf das Sichtdreieck (teilweise) verzichtet werden kann oder nicht. Evtl. schaut sich das auch jemand vor Ort an.

MfG
Dirk Grafe
 
B

BinoBaby

Ganz lieben Dank!

Dann werde ich mich mal mit unserem (neugewählten) Bürgermeister in Verbindung setzen und sehen, ob der was für uns tun kann

Viele Grüße von Karin
 
W

Wastl

Ganz lieben Dank!
Dann werde ich mich mal mit unserem (neugewählten) Bürgermeister in Verbindung setzen und sehen, ob der was für uns tun kann
Viele Grüße von Karin
Der Bürgermeister muss nicht zwingend einer Änderung des B-Plans zustimmen - auch in Bayern darf / kann er das nicht allein. Der Gemeinderat muss der Änderung (Streichung des Paragraphen) zustimmen (geht auch gegen die Stimme des B-Meisters). Dann wird normalerweise der Bebauungsplan neu ausgelegt - dieses Verfahren kann sehr viel Zeit kosten - solange gilt meist eine Veränderungssperre.
Wenn du Glück hast wird es unbürokratischer gelöst und du stellst einfach einen Bauantrag der gegen den Bebauungsplan verstößt und dir wird eine Ausnahmegenehmigung gewährt - dann spart man sich viel Geld (die Gemeinde und du) - und es geht wesentlich schneller. Dazu würde ich B-Meister und Bauamtsleiter mal auf nen Kaffee einladen und befragen ob die sowas mitmachen würden,...
 
W

Wastl

Ne - die Wachsen einfach
Ist bei uns auch Vorgabe: Max 80cm - hält sich kein Mensch dran und stört auch keinen,...
 
Zuletzt aktualisiert 31.05.2024
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