Wenn das nicht gestrichen wird, was ist die Folge?
Der Kauf kommt trotzdem zustande. Aber, der Notar erhält 0,5% für den Grundbucheintrag(Grundschuld), den er nicht macht?
Kann man nicht eine Formulierung finden, in der beide möglich ist - ohne Finanzierung und mit Teilfinanzierung? Oder lässt sich da kein Notar drauf ein? Am Ende überweise ich halt den Gesamtbetrag an den Verkäufer oder ich muss ihn finanzieren und der Notar trägt es ein. Je nachdem was passiert, rechnet der Notar dann ab.
Ich glaube (weiß), dass du absolut keine Ahnung hast. Im Kaufvertrag wird zunächst einmal gar nichts zu einer Finanzierung vereinst. Das ist nämlich ein Kaufvertrag.
Aber: Im Kaufvertrag kann eine Grundschuldbelastungsvollmacht des Verkäufers aufgenommen werden. Das ist üblich. Denn für eine Grundschuldbestellung brauchst du zwingend den Verkäufer. Zumindest solange, bis du Eigentümer geworden bist. Was du in der Regel erst wirst, nachdem du mit einer Finanzierung bezahlt hast. Und dafür brauchst du die Grundschuld.
Das ist der einzige Grund, warum dem Notar gesagt wird, dass du vielleicht finanzieren wirst. Steht keine Vollmacht im Kaufvertrag, muss der Verkäufer nämlich zur Bestellung der Grundschuld gemeinsam mit dir zum Notar. Das ist Unsinn - und für dich Mist, wenn er z.B. sechs Wochen in Urlaub fährt oder in einer anderen Stadt wohnt. Und dein Kredit nicht ausgezahlt werden kann.