Kostenschätzung m2 Wohnfläche Hanghaus mit Keller und Garage

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Y

ypg

Gesetzt ist halt nur der Keller als Büro und wahrscheinlich Kinderberich.
Das UG ergibt sich auch nicht zwingend aus dem Hang. Eigentlich stammt es nur aus der Limitierung auf 90 m2 Wohnfläche im EG.
Noch mal zur Verdeutlichung: Du wirst mit 500000€ minus 100000€ für notwendige Kosten, an der man nicht oder kaum sparen kann, gerade mal 140qm mit einfacher Bauweise ohne Panoramenfenster, ob mit oder ohne Keller leisten können.
Da kann nichts _gesetzt_ sein. Und mit der Aussage „Dachausbau ist nicht erlaubt“ wäre ich auch recht vorsichtig. Da scheinen mir eher Interpretationen zu falschen Schlüssen zu führen.
_gesetzt_ ist das Budget, und danach passt man seinen Hausbau oder was auch immer an. Aber das wurde schon gesagt.

Allerdings würde ich von diesem Grundstück absehen und weiterschauen. Der Hang verschlingt Euronen, die Du nicht hast, und die Grundflächenzahl ist eben nicht ausreichend. Und dann schau Dich nach einfachen Standard-Bungalows um bzw 1-Geschosser mit Dachgeschoss, bei Laien gern als 1 1/2 Geschosser bezeichnet - das ist die kostengünstigste Alternative.
 
11ant

11ant

Pultdächer stehen dort schon mehrere. Dort gibt es keinerlei Auflagen und die Bauvoranfrage für den Bungalow ist auch schon durch.
1967 und ganz schwieriges Thema. Da geht keine Bauordnungsbehörde dran. Haben wir alles schon durch.
Unfug. Das Bauamt kann nicht einfach a. puppenlustig Befreiungen erteilen, die den Bebauungsplan vollständig pervertieren, aber b. den Bebauungsplan zu ändern ablehnen. A. nicht, weil es schließlich keine Bauunordnungsbehörde, ist und das geltende Recht zu beachten und anzuwenden hat, und eine rechtsbeugend erteilte Baugenehmigung von jedem Nachbarn mit allerbesten Aussichten angegriffen werden könnte. Und b. nicht, weil nach 56 Jahren und eigener Bereitschaft der Behörde zu Ausnahmen an der Grenze zur Nichtbeachtung schwerlich gegen eine Änderung zu argumentieren wäre, so sie denn Sinn machte: entweder das Gebiet ist noch immer kaum bebaut (dann ist das Beharren auf die Nichtänderung kaum begründbar) oder es ist bis auf wenige Lücken bebaut und die erteilten Änderungen legen bereits in sich einen Bedarf zur Regelung nahe. Ein Bebauungsplan ist eine Rechtsnorm mit ganz klaren Vorgaben ihres Zustandekommens, und Befreiungen haben sich im Rahmen des billigen Ermessens zu bewegen. Willkürliche Nichtanwendung ist einer Behörde nicht erlaubt (und sogar strafbar).
 
H

Herrarchi

Der Bebauungsplan ist sehr einseitig. Kein ausgebautes Dachgeschoss und Max. 117 m2 Gebäudefläche.
Punkt.
Nicht mehr und nicht weniger. Wir haben dort bereit mit juristischem Beistand versucht eine Änderung zu erwirken. Keine Chance. Seitens Gemeinde und Bauordnungsbehörde wird dort nichts passieren.
Auch Punkt.
 
S

Sunshine387

Bei dem Budget wir dein Plan nicht funktionieren und sogar krachend scheitern. Ihr könnte euch 120-130 qm auf 2 Geschossen zusammen (Keller und EG) leisten. Und mehr nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 07.06.2024
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