T
teutates
Hallo,
ich habe eine Frage zum Bebauungsplan, der für unser Grundstück gültig ist.
ich habe eine Frage zum Bebauungsplan, der für unser Grundstück gültig ist.
Was darf ich mir unter "raumwirksame Garagen" vorstellen? Wir müssen im Südwesten des Grundstücks unsere Einfahrt bauen, unser Carport sollte eigentlich direkt an die Grenze im Südosten (haben ein Randgrundstück, weiter im Osten ist also nichts). Dem Bebauungsplan zu urteilenStellplätze und Garagen sowie untergeordnete Nebenanlagen sind auf den Grundstücken grundsätzlich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
Davon ausgenommen sind die Grundstücksflächen, die in einer Tiefe von 5 m entlang der Straßenbegrenzungslinie (Straßen und Wege) liegen. Hier sind raumwirksame Garagen einschließlich Carports sowie Nebenanlagen unzulässig. Dies betrifft natürlich nicht die zulässigen Grundstückseinfriedungen nach Maßgabe der Örtlichen Bauvorschrift. Damit wird die angestrebte offene und lockere Bebauungsstruktur gesichert und ein Beitrag zu einem hochwertigen Wohnumfeld geleistet.