Kleiner Zwischenstand:
Ihr werdet sicherlich verstehen, das ich hier nicht jedes Detail preisgeben kann / möchte, da der Vorgang gerade in Arbeit ist. Stand heute; es wird ein Angebot des GU kommen, hier haben wir eine Frist bis Mitte nächster Woche gesetzt. Die Entscheidung, unseren Anwalt zu involvieren war die richtige, er ist im Baurecht unterwegs und konnte nach Akteneinsicht schon eine grobe Richtung vorgeben, sollte es auf einen finanziellen Vergleich herauslaufen. Das ist, anders manchem Kommentar entgegen, aus seiner langjährigen Erfahrung heraus, eine reine Verhandlungssache. Es ist üblich, Prozente x von der Gesamthauspreissumme anzusetzen und dann zu verhandeln. Aber wie bereits schon erwähnt, wir warten auf die Lösungsvorschläge des GU und sind in beide Richtungen, Mangelbeseitigung oder finanzieller Ausgleich, offen.
Weil gerne nach der Küche gefragt wird. Wir haben eine sehr individuell geplante Küche in Auftrag gegeben, welche vom Küchenbauer (Gott-sei-dank) baulich noch in der Höhe angepasst werden kann. Der GU ist darüber natürlich auch informiert und lässt die Änderungskosten in seinem Angebot mit einfließen. Die Küche muss, entgegen einzelner Zwischenrufe, natürlich nicht um 20cm abgesenkt werden. Falsche Sturzhöhe und Endmaß der Brüstungshöhe sind dann doch ein paar unterschiedliche Schuhe.
Beste Grüße.