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guinness-1
Hallo zusammen
Meine Frau und ich wollen ein Haus kaufen. Objekt gefunden, gefällt uns wird nächstes Jahr gebaut.
Meine Frage betrifft den Vorvertrag mit dem GU:
Bestandteil des Vorvertrages sind auch der Bau- und Raumbeschrieb. Wie bindend sind diese Angaben im Vorvertrag (wird nicht notariell beglaubigt) ?
Wie weit können diese Angaben vom GU geändert werden ? Werden diese Angaben in den beglaubigten Kaufvertrag übernommen ?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Meine Frau und ich wollen ein Haus kaufen. Objekt gefunden, gefällt uns wird nächstes Jahr gebaut.
Meine Frage betrifft den Vorvertrag mit dem GU:
Bestandteil des Vorvertrages sind auch der Bau- und Raumbeschrieb. Wie bindend sind diese Angaben im Vorvertrag (wird nicht notariell beglaubigt) ?
Wie weit können diese Angaben vom GU geändert werden ? Werden diese Angaben in den beglaubigten Kaufvertrag übernommen ?
Vielen Dank für eure Hilfe.