ᐅ Zustimmung der Nachbarn für Zufahrtslänge bei Hinterbebauung
Erstellt am: 23.08.22 15:27
WilderSueden31.08.22 13:15
Mir ist jetzt immer noch nicht ganz klar warum der Nachbar da zustimmen soll. Soweit ich weiß braucht eine Einfahrt keine Zustimmung. Der Carport ist die einzige Grenzbebauung. Die Grundflächenzahl wird nicht überschritten.
DeepRed31.08.22 13:40
Sicher das es um die Zufahrt geht und nicht doch um die Genehmigung fürs Carport?
Was soll an der Genehmigungspflichtig sein? Ich kann mit meinem Auto auf meinem Land rumfahren wie und wo ich will.
Was soll an der Genehmigungspflichtig sein? Ich kann mit meinem Auto auf meinem Land rumfahren wie und wo ich will.
SaniererNRW12331.08.22 13:43
HolgerX schrieb:
Die Aussage habe ich natürlich nur unverbindlich, aber sowohl das städtische Bauamt, als auch das vom Landkreis haben sich die Situation auf ihren Karten und Fotos von mir angesehen und gesagt sowie geschrieben, dass dort in dem Umfang gebaut werden kann den ich mir vorstelle. Das sollte also grundsätzlich möglich sein.Dann geh mit deiner kleinen Zeichnung und deiner grundsätzlichen Hauspllanung mit einer Bauvoranfrage zum Bauamt. Denn dann heißt es“ Butter bei die Fische“ durch das BauamtK a t j a31.08.22 13:51
SaniererNRW123 schrieb:
Dann geh mit deiner kleinen Zeichnung und deiner grundsätzlichen Hauspllanung mit einer Bauvoranfrage zum Bauamt. Denn dann heißt es“ Butter bei die Fische“ durch das BauamtSehe ich genauso. Wenn die Hinterbebauung erlaubt wird, muss auch die Zufahrt erlaubt werden und zwar nicht von Nachbars Gnaden.HolgerX31.08.22 14:02
DeepRed schrieb:
Sicher das es um die Zufahrt geht und nicht doch um die Genehmigung fürs Carport?
Was soll an der Genehmigungspflichtig sein? Ich kann mit meinem Auto auf meinem Land rumfahren wie und wo ich will.Ein Carport ist ja Genehmigungsfrei wenn es unter bestimmten Maßen bleibt, das kann es nicht sein.
Die letzte Aussage des Amts verkürzt widergegeben: In Neubaugebieten wird von einer Zufahrtslänge von 10 Metern ausgegangen, damit das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Baunutzungsverordnung sicher eingehalten wird. Im vorliegenden Fall orientiert man sich an in der näheren Umgebung vorhandenen Zufahrtslängen von Wohngrundstücken. Falls der Nachbar Einwände hat, wird er im Bauantragsverfahren beteiligt und kann seine Einwände dann begründen.
Vielleicht handelt es sich ja auch nur um eine allgemeine Einschätzung nach der man immer vorgeht um sich als Amt keine Probleme einzuhandeln? Vermutlich macht es für das Amt auch weniger Arbeit und ist befriedigender wenn die Nachbarn sich einig sind und keiner gegen einen Bauantrag vorgehen möchte?
Werden die Einwände der Nachbarn bei einer Bauvoranfrage bereits abgefragt und geprüft? Ich vermute mal, dass passiert erst beim Bauantrag, die Voranfrage würde mir also nur nützen um rauszufinden ob dort überhaupt gebaut werden kann, nicht aber um rauszufinden wie lang die Zufahrt tatsächlich werden kann und wo das Carport stehen kann, da das ja auch genehmigungsfrei sein wird.
K a t j a31.08.22 14:05
Du kannst ja explizit nach der Zulässigkeit der langen Einfahrt fragen.
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