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ᐅ Zustimmung der Nachbarn für Zufahrtslänge bei Hinterbebauung

Erstellt am: 23.08.22 15:27
H
HolgerX
Hallo. Ich werde demnächst ein Baugrundstück in Niedersachsen kaufen, bei dem die Zufahrt direkt zwischen den Grundstücksgrenze zu zwei Nachbarn liegt.
Das Bauamt des Landkreises hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass ich bei dem einen Nachbarn um Zustimmung für eine Verlängerung der Zufahrt bitten soll (der andere Nachbar ist der Verkäufer, daher wird seine Zustimmung wohl einfach angenommen), dann wäre es kein Problem die Zufahrt über ~18 Meter an der Grenze zu ihm entlang zu führen und dort dann ein Carport direkt am Zaun des Nachbarn zu platzieren. Leider hat mir der Nachbar mitgeteilt, dass er dem nicht zustimmen will.

Gegen ein Nebengebäude, in diesem Fall ein Carport an der Grundstücksgrenze, kann der Nachbar vermutlich nicht viel unternehmen solange dies unter einer bestimmten Höhe und Fläche bleibt, aber wie sieht es mit der Länge der Zufahrt aus, gibt es hierfür Regeln ab welcher Länge es einer Zustimmung des Nachbarn bedarf? Dem Bebauungsplan konnte ich dazu nichts entnehmen, dann orientiert sich das Amt ja meist an der Bebauung der Nachbarn, die aber natürlich kürzere Auffahrten haben, da sie anders als ich, keine Pfeifenkopfgrundstücke haben.

Gruß, Holger
W
WilderSueden
31.08.22 13:15
Mir ist jetzt immer noch nicht ganz klar warum der Nachbar da zustimmen soll. Soweit ich weiß braucht eine Einfahrt keine Zustimmung. Der Carport ist die einzige Grenzbebauung. Die Grundflächenzahl wird nicht überschritten.
DeepRed31.08.22 13:40
Sicher das es um die Zufahrt geht und nicht doch um die Genehmigung fürs Carport?
Was soll an der Genehmigungspflichtig sein? Ich kann mit meinem Auto auf meinem Land rumfahren wie und wo ich will.
S
SaniererNRW123
31.08.22 13:43
HolgerX schrieb:

Die Aussage habe ich natürlich nur unverbindlich, aber sowohl das städtische Bauamt, als auch das vom Landkreis haben sich die Situation auf ihren Karten und Fotos von mir angesehen und gesagt sowie geschrieben, dass dort in dem Umfang gebaut werden kann den ich mir vorstelle. Das sollte also grundsätzlich möglich sein.
Dann geh mit deiner kleinen Zeichnung und deiner grundsätzlichen Hauspllanung mit einer Bauvoranfrage zum Bauamt. Denn dann heißt es“ Butter bei die Fische“ durch das Bauamt
K a t j a31.08.22 13:51
SaniererNRW123 schrieb:

Dann geh mit deiner kleinen Zeichnung und deiner grundsätzlichen Hauspllanung mit einer Bauvoranfrage zum Bauamt. Denn dann heißt es“ Butter bei die Fische“ durch das Bauamt
Sehe ich genauso. Wenn die Hinterbebauung erlaubt wird, muss auch die Zufahrt erlaubt werden und zwar nicht von Nachbars Gnaden.
H
HolgerX
31.08.22 14:02
DeepRed schrieb:

Sicher das es um die Zufahrt geht und nicht doch um die Genehmigung fürs Carport?
Was soll an der Genehmigungspflichtig sein? Ich kann mit meinem Auto auf meinem Land rumfahren wie und wo ich will.

Ein Carport ist ja Genehmigungsfrei wenn es unter bestimmten Maßen bleibt, das kann es nicht sein.
Die letzte Aussage des Amts verkürzt widergegeben: In Neubaugebieten wird von einer Zufahrtslänge von 10 Metern ausgegangen, damit das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Baunutzungsverordnung sicher eingehalten wird. Im vorliegenden Fall orientiert man sich an in der näheren Umgebung vorhandenen Zufahrtslängen von Wohngrundstücken. Falls der Nachbar Einwände hat, wird er im Bauantragsverfahren beteiligt und kann seine Einwände dann begründen.

Vielleicht handelt es sich ja auch nur um eine allgemeine Einschätzung nach der man immer vorgeht um sich als Amt keine Probleme einzuhandeln? Vermutlich macht es für das Amt auch weniger Arbeit und ist befriedigender wenn die Nachbarn sich einig sind und keiner gegen einen Bauantrag vorgehen möchte?

Werden die Einwände der Nachbarn bei einer Bauvoranfrage bereits abgefragt und geprüft? Ich vermute mal, dass passiert erst beim Bauantrag, die Voranfrage würde mir also nur nützen um rauszufinden ob dort überhaupt gebaut werden kann, nicht aber um rauszufinden wie lang die Zufahrt tatsächlich werden kann und wo das Carport stehen kann, da das ja auch genehmigungsfrei sein wird.
K a t j a31.08.22 14:05
Du kannst ja explizit nach der Zulässigkeit der langen Einfahrt fragen.
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