Zuschlag wegen steigenden Preisen

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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WilderSueden

WilderSueden

Fakt ist juristisch, in der geschilderten Konstellation hat der Auftragnehmer die Preisbindungsfrist offenbar unzulässig verkürzt. Andererseits hätte er eine ganze Werkzeugkiste unfeiner (jedoch nicht justiziabler) Wege, sich am Auftraggeber dafür zu "rächen", wenn der ihm die hier wohl vergleichbar "symbolisch" zu nennende Solidarität verweigerte.
Jup, das ist ein sehr schwieriger Balanceakt bei dem am Ende auch jeder selbst entscheiden muss was er macht. Auf der anderen Seite hat @lastdrop halt auch recht. Was hindert ein Bauunternehmen daran nach dem Finger gleich die ganze Hand zu nehmen?

Beim nach dem Nickname des TE zu vermutenden Auftragnehmer ist wohl von Organisationsstrukturen auszugehen, in denen die geschilderte Kommunikationsqualität nach unserer Erfahrung als üblich anzusehen ist. Wem diese Kultur nicht behagt, der darf nicht zu den Big Names gehen, sondern muß mit dem kleinen Maurermeister an der Ecke bauen.
Wobei die Kommunikationskultur kleiner Unternehmen auch nicht unbedingt besser ist. Da kommt man vielleicht direkt zum Chef, dem fehlt aber jeder Feinschliff für Kommunikation. Emails werden einmal pro Tag gelesen, falls überhaupt. Wenn man anruft, ist der Chef auf der Baustelle und das Handy liegt im Auto. Und wer er dann zurückruft, ist er garantiert im Auto unterwegs und trifft zielsicher die Funklöcher ;)
 
11ant

11ant

Wobei die Kommunikationskultur kleiner Unternehmen auch nicht unbedingt besser ist. Da kommt man vielleicht direkt zum Chef, dem fehlt aber jeder Feinschliff für Kommunikation. Emails werden einmal pro Tag gelesen, falls überhaupt.
Du mußt mich nicht so wörtlich nehmen, ich meinte in der Wirklichkeit natürlich den mittelkleinen Maurermeister an der übernächsten Ecke, gerade groß genug für eine Ganztagssekretärin. Die ruft man an. eMails völliger Quatsch, die werden ausgedruckt und Lesestunde dafür ist in der Tat nur einmal am Tag, so what. Aber der steht mit seinem eigenen Familiennamen im Wind, muß mit seinem persönlichen Ruf zwanzig Mäuler stopfen und leistet sich kein ewiges Wartenlassen. Wahlwiederholung ist der King.
 
S

Stefan001

Ich wäre weiterhin vorsichtig. Ihr gebt den Festpreis für 5,5k auf. Was hindert den Bauunternehmer noch mal 50k zu fordern?

Oder habe ich etwas übersehen?
Das möchte ich hier noch mal zitieren damit es nicht untergeht!

Wenn es nur diese Änderung ist, dann könnte das wirklich Tür und Tor für so ziemlich jede folgende Erhöhung öffnen!
 
11ant

11ant

Wenn es nur diese Änderung ist, dann könnte das wirklich Tür und Tor für so ziemlich jede folgende Erhöhung öffnen!
Helft mir, wo ich es überlesen haben sollte: inwiefern seht Ihr mit der Akzeptanz des neuen Angebotspreises "bisheriger Preis + 5,5k" einen Dammbruch und eine Blankozustimmung zu allen künftigen Preiserhöhungsbegehren, zudem in nach oben offener Höhe ?

Der alte Preis war in der Situation "vor Baubeginn" für einen "Baubeginn x bis spätestens in 12 Monaten" (also aktuell eigentlich noch einen weteren Monat gültig) garantiert. Der neue, um angesichts des aktuellen Marktes nur einen symbolischen Mückenschiß höhere Preis bedarf insofern keiner neuen Befristung mehr, da das Ereignis "Baubeginn" von der Gefahr der "unbekannten Ferne" nicht mehr betroffen ist. Ohne weiteres sehe ich - allerdings bekanntermaßen nur technischer Kaufmann und kein Jurist - hier bisherige Vereinbarungen über Preisgleitklauseln oder dergleichen nicht aufgehoben und insofern unverändert fortgelten. Allerdings muß der TE hier - am besten mit Anwaltlicher Beratung - sauber zwischen einer lediglich ohne Rechtsgründe anerkannten Preiserhöhung einerseits oder einem eigenständigen völlig neuen Angebot unterscheiden !
 
S

Stefan001

Helft mir, wo ich es überlesen haben sollte: inwiefern seht Ihr mit der Akzeptanz des neuen Angebotspreises "bisheriger Preis + 5,5k" einen Dammbruch und eine Blankozustimmung zu allen künftigen Preiserhöhungsbegehren, zudem in nach oben offener Höhe ?
Wenn sich lediglich der gezeigte Passus verändert, bedeutdet dies, dass nur "nebenbei" in einer Mail o.ä. erwähnt wird das es wohl so um 5,5k gehen wird. Aber wenn das nicht genauer definiert wird, geht damit erst einmal die Festpreisbindung flöten. Welche Preissteigerungen dann möglich sind, vermag ich nicht zu sagen.
 
11ant

11ant

Wenn sich lediglich der gezeigte Passus verändert, bedeutdet dies, dass nur "nebenbei" in einer Mail o.ä. erwähnt wird das es wohl so um 5,5k gehen wird. Aber wenn das nicht genauer definiert wird, geht damit erst einmal die Festpreisbindung flöten.
"Nebenbei erwähnt" kann man in einer eMail so zemlich alles oder nichts sagen, so lange man sich im Rahmen der FDGO bewegt, wie wir von Väterchen Franz wissen. Eine Zustimmung zu einer Preiserhöhung in Höhe von "schaun´mer mal, ohne Gewähr vielleicht so roundabout 5,5k" kann man auf diesem Wege ganz gewiß nicht vereinbaren. Worauf es ankommt, sind Überschrift und Inhalt des rechtswirksamen Schreibens: nämlich ...
Welche Preissteigerungen dann möglich sind, vermag ich nicht zu sagen.
... B) wie "böse" tatsächlich off Limits, wenn es sich um ein unabhängiges neues Angebot handelt, bzgl. dessen lediglich gefühlt für den TE ein Zusammenhang mit bisher Besprochenem besteht oder aber A) wie "akzeptabel", wenn lediglich die Preisgarantie bezüglich ihrer Höhe und Gültigkeitsdauer änderungsgekündigt wird und der alte Vertrag ansonsten fortbestehen bleibt (womit ich alle nicht ausdrücklich mit veränderten Konditionen fortgelten sähe) - deswegen ja die Konsultation des Anwaltes, der Laie kann da schnell Schlitzohrigkeiten unterschätzen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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